professionelle Produktfotos: OLG Hamburg setzt Streitwert von 8.000,00 € pro Bild an

Fotoklau: Bei der urheberrechtswidrigen gewerblichen Foto-Nutzung kann ein Streitwert (für den Unterlassungsanspruch) von 8.000,00 € angemessen sein. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es um professionelle Produktfotos geht. Dies entschied das OLG Hamburg im Rahmen einer Streitwertbeschwerde.

LG München I: Berufsfotograf gewinnt Rechtsstreit um Foto auf AfD-Account

Durfte ein Kreisverband der AfD ein professionelles Foto mit der Aufschrift „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ versehen und auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen? Im Berufungsverfahren errang ein Berufsfotograf nun einen Erfolg vor dem LG München. Was war passiert?

Radschläger-Motiv: OLG Düsseldorf verneint Unterlassungsanspruch im Streit um „Düsseldorfer Siegel“

Das OLG Düsseldorf sieht in der Verwendung eines als „Düsseldorfer Siegel“ bezeichneten Radschläger-Motivs keine Verletzung von Urheberrechten an der Figur des „Düsseldorfer Radschlägers“ von Friedrich Becker. Das OLG bestätigte damit ein Urteil des LG Düsseldorf. Radschläger: Wahrzeichen und beliebtes Motiv Der „Düsseldorfer Radschläger“ wird von vielen als ein Wahrzeichen der Stadt Düsseldorf angesehen. Er findet…

LG Köln zur Reichweite der Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners

Wer sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, einen bestimmten Inhalt (z. B. ein Video) nicht mehr zu veröffentlichen, muss gegebenenfalls auch auf Dritte einwirken, bei denen der Inhalt weiter abrufbar ist. Das LG Köln entschied nun, dass jedoch nicht immer Handlungspflichten bestehen. Wo liegen die Grenzen?

LG Düsseldorf: Installation am Rheinturm verletzt kein Urheberrecht

Vor einigen Jahren sorgte die Lichtinstallation „Rheinkomet“ am Düsseldorfer Rheinturm  für Aufmerksamkeit. Die damalige Veranstalterin beklagte die Verletzung von Urheberrechten, als im Jahr 2020 die Lichtshow einer anderen Firma am Rheinturm veranstaltet wurde. Nun entschied das Landgericht Düsseldorf.

BGH zur Nachlizenzierung nach Verwendung von Stadtplanausschnitt

Einen urheberrechtlich geschützten Stadtplanausschnitt ohne entsprechende Genehmigung des Rechteinhabers zu benutzen, ist nicht gestattet. Doch in welcher Höhe ist nachträglich eine Lizenzgebühr nach einer solchen ungenehmigten Nutzung zu zahlen? Der BGH hat sich mit dieser Frage der angemessenen Nachlizenzierung befasst. Wie hat der BGH entschieden?

OLG München: Loriot-Spruch „Früher war mehr Lametta“ nicht urheberrechtlich geschützt

„Früher war mehr Lametta“ – Wer kennt ihn nicht, diesen Spruch aus Loriots Sketch „Weihnachten bei den Hoppenstedts“. Pünktlich zur Weihnachtszeit veröffentlichte das OLG München eine Entscheidung, nach der diese Wortfolge nicht urheberrechtlich schutzfähig ist. Wie kam es überhaupt zu dieser Entscheidung? Wortfolge mit deutschlandweiter Bekanntheit Der bekannte Sketch „Weihnachten bei den Hoppenstedts“ wurde von…