Radschläger-Motiv: OLG Düsseldorf verneint Unterlassungsanspruch im Streit um „Düsseldorfer Siegel“

Das OLG Düsseldorf sieht in der Verwendung eines als „Düsseldorfer Siegel“ bezeichneten Radschläger-Motivs keine Verletzung von Urheberrechten an der Figur des „Düsseldorfer Radschlägers“ von Friedrich Becker. Das OLG bestätigte damit ein Urteil des LG Düsseldorf. Radschläger: Wahrzeichen und beliebtes Motiv Der „Düsseldorfer Radschläger“ wird von vielen als ein Wahrzeichen der Stadt Düsseldorf angesehen. Er findet…

Streit um Doppelgängerin: Tina Turner unterliegt vor dem BGH

Im Streit um das Recht am eigenen Bild hat die Sängerin Tina Turner eine Niederlage vor dem BGH erlitten. Es ging um das Bild einer Doppelgängerin auf einem Show-Plakat. Der BGH sah in dem Motiv zwar einen Eingriff in das Recht am eigenen Bild des Superstars. Warum musste Tina Turner diesen Eingriff also dulden?

LG Hamburg: Schwesig muss umstrittene Äußerung zu Pipeline dulden

Das LG Hamburg hat einen Unterlassungsantrag der mecklenburg-vopommerschen Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gegen den Hamburger CDU-Chef zurückgewiesen. In dem Eilverfahren ging es um eine umstrittene Äußerung des Politikers zur Haltung Schwesigs in der Debatte um die Pipeline Nord-Stream-2. Darf man jetzt bei Markus Lanz alles behaupten? Äußerung über Haltung in der Ukraine-Krise auf dem Prüfstand Die…

DSGVO-Schadensersatz: LG Hannover verurteilt Auskunftei zur Zahlung von 5.000 € nach unberechtigtem Schufa-Eintrag

Ein negativer Schufa-Eintrag kann für Betroffene schwerwiegende Folgen haben. Unberechtigte Einträge müssen jedoch nicht geduldet werden. Betroffene können bei unberechtigten Negativ-Einträgen sogar einen Anspruch auf hohe Schadensersatzzahlungen haben. Das LG Hannover verurteilte die Schufa Holding AG aktuell in einem solchen Fall zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 5.000,00 €

LG Köln zur Reichweite der Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners

Wer sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, einen bestimmten Inhalt (z. B. ein Video) nicht mehr zu veröffentlichen, muss gegebenenfalls auch auf Dritte einwirken, bei denen der Inhalt weiter abrufbar ist. Das LG Köln entschied nun, dass jedoch nicht immer Handlungspflichten bestehen. Wo liegen die Grenzen?