Angemessene Nachvergütung: Fast 79.000 € für Foto-Journalist

Fotorecht / Bildrecht – Ein Urheber hat gemäß § 32 UrhG einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Nutzung seiner Werke. Das OLG Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 11.02.2016, Az. 4 U 40/15) einem Foto-Journalisten eine Nachvergütung in Höhe von 78.928,44 € zugesprochen. Dem Journalisten waren jahrelang pro Bild nur 10,00…