Die Verbreitung von Fotos und Videos sexueller Handlungen und von anderen intimen Aufnahmen kann teuer werden, wenn nicht die Zustimmung aller darauf abgebildeten Personen vorliegt. Einem Betroffenen wurde nun vor dem LG Düsseldorf eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) in Höhe von 2.000,00 € zugesprochen. Das Landgericht urteilte zudem eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 € aus. Wie…
LG Düsseldorf: Vertragsstrafe und Geldentschädigung nach nicht genehmigter Veröffentlichung von Sex-Fotos und Videos
Urteil des LG Düsseldorf vom 05.06.2024 Az. 12 O 155/21 (Volltext), nicht rechtskräftig (Stand: 15.06.2024) Leitsätze (nicht amtlich): 1. Nach der ungewollten Veröffentlichung von Video- und Bildmaterial, welches die betroffene Person nackt und bei der Vornahme sexueller Handlungen zeigt, kann eine Geldentschädigung beansprucht werden. Deren Höhe kann u. a. davon abhängen, wie lange auf dem…