„My friend Cayla“ – Bundesnetzagentur verbietet „verwanzte“ Puppe

Die Puppe „My Friend Cayla“ verfügt über ein Mikrofon und kann per Funk und Internet-Verbindung mit dem Kind „kommunizieren“. Nun wurde die Puppe von der Bundesnetzagentur als „versteckte Sendeanlage“ verboten. Sogar der Besitz ist demnach strafbar. Wie sollen sich die Käufer dieser Puppen oder anderer vernetzter Spielzeuge nun verhalten?