LG Düsseldorf: Installation am Rheinturm verletzt kein Urheberrecht

Vor einigen Jahren sorgte die Lichtinstallation „Rheinkomet“ am Düsseldorfer Rheinturm  für Aufmerksamkeit. Die damalige Veranstalterin beklagte die Verletzung von Urheberrechten, als im Jahr 2020 die Lichtshow einer anderen Firma am Rheinturm veranstaltet wurde. Nun entschied das Landgericht Düsseldorf.