LG Köln: Kein Übergang einer vertraglichen Unterlassungsverpflichtung bei Asset-Deal

Urteil des LG Köln: Erwirbt ein Unternehmen bestimmte Rechtspositionen eines Unternehmens im Wege eines so genannten „Asset-Deals“, so haftet das erwerbende Unternehmen nicht als Rechtsnachfolgerin für eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung des veräußernden Unternehmens.