Urteil zur Anwendbarkeit Deutschen Rechts nach Fotonutzung auf ausländischer Website

Eine Verletzung des Urheberrechts kann oft selbst dann nach deutschem Recht verfolgt werden, wenn sie sich auf einer ausländischen Website in ausländischer Sprache abspielt. Dies hat das LG Köln in einer aktuellen Entscheidung klargestellt und damit die Rechtsposition von Urhebern gestärkt. Auf welche Kriterien kommt es nach Ansicht des Kölner Gerichts entscheidend an?