OLG Hamm: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Können Drohnenaufnahmen von der urheberrechtlichen Schranke der Panomafreiheit erfasst sein? Diese Frage wurde höchstrichterlich bislang noch nicht geklärt. Das OLG Hamm hat die Anwendbarkeit der Panoramafreiheit für Drohnen-Fotos nun abgelehnt. 2020 hatte sich das LG Frankfurt zu dieser Frage anders positioniert.