Marken und Kennzeichen tragen entscheidend zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei. Sie ermöglichen den Unternehmen, ihre Produkte, Dienstleistungen, Waren und geistige Schöpfungen von denen ihrer Wettbewerber oder anderer Firmen zu unterscheiden. Daher ist der Schutz von Marken für einen funktionierenden Wettbewerb von großer Bedeutung.

Marken Markenrecht Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote
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Marken als entscheidender Unternehmenswert

Dem Inhaber einer Marke steht grundsätzlich das ausschließliche Recht zu, seine Marke im geschäftlichen Verkehr zu benutzen und gegebenenfalls auch Lizenzen an Dritte zur Nutzung seiner Marke zu erteilen.

Ohne Zustimmung des Markeninhabers ist es Dritten verboten, seine Marke im geschäftlichen Verkehr in identischer oder ähnlicher Form für die Waren und Dienstleistungen zu verwenden, für die seine Marken jeweils angemeldet sind.

Markenrecherche

Gerade auch deshalb sollte am Beginn der Entwicklung einer neuen Marke eine ausführliche Markenrecherche stehen. Hierbei wird geklärt, ob die gewünschte Marke überhaupt eintragungsfähig oder vielleicht auch bereits von anderen Marktteilnehmern „besetzt“ ist.

Anmeldung einer Marke

Nach dem Prozess der Markenrecherche steht die Markenanmeldung, bei dem die gewünschte Marke entweder deutschlandweit oder auch auf europäischer Ebene oder sogar weltweit bei den jeweils zuständigen Ämter (DPMA, EUIPO, WIPO) zur Eintragung angemeldet werden muss. Hier ist es immer wieder erforderlich, im Rahmen des Anmeldeprozesses die zuständigen Institutionen von der Eintragungsfähigkeit der Marken zu überzeugen.

Durchsetzung der Marke

Auch eine bereits angemeldete und eingetragene Marke kann von anderen Marktteilnehmern (z. B. Wettbewerbern) angegriffen werden. Grund hierfür kann etwa sein, dass ein Konkurrent behauptet, dass die neue Marke seine eigenen Rechte (z. B. Rechte an einer anderen Marke) verletzt. Eine eingetragene Marke kann eine gewisse Zeit nach der Eintragung im Wege eines Widerspruchsverfahrens angegriffen werden. Doch auch danach ist es möglich, im Wege einer Abmahnung oder eines Klageverfahrens gegen eingetragene Marken vorzugehen.

Überwachung und Verwaltung von Marken

Nach der Eintragung gerade mehrerer Marken ist eine effektive Verwaltung des Markenportfolios von großer Bedeutung, vor allem um zu verhindern, dass die eigenen Marken durch die Versäumung von Fristen bei der Verlängerung des Markenschutzes gelöscht werden. Auch ist eine Überwachung der eigenen Marken gegen Rechtsverletzungen besonders wichtig, so dass die Unterscheidungskraft der Marke und damit ihr wirtschaftlicher Wert voll zur Geltung kommt.

Abwehr von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen

Häufig kommt es auch vor, dass Inhaber von Marken Abmahnungen gegen Marktteilnehmer aussprechen, die vermeintlich in ihre Markenrechte eingreifen. Nicht selten kommt es hier sogar zu einstweiligen Verfügungen und Unterlassungsklagen. Hier ist besonnenes Handeln gefragt. Der Regelstreitwert bei Markensachen beträgt 50.000,00 €. Ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, sollte ausführlich mit einem Rechtsanwalt erörtert werden, bevor man unüberlegt eine Unterlassungserklärung abgibt.

Die Rechtsanwälte Otto Freiherr Grote und Philipp Korte aus Düsseldorf beraten seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts. Sie möchten sich bei der Entwicklung einer Markenstrategie oder bei der Anmeldung oder Durchsetzung Ihrer Marken beraten lassen?  Sie wurden wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung abgemahnt oder verklagt?  Informieren Sie sich in unseren Beiträgen zu diesem Thema und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine Email (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an ( Tel: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.