Das Urheberrecht regelt die Rechte, die bei der Erstellung eines urheberrechtlich geschützten Werks entstehen. Zu den urheberrechtlich geschützten Werksarten können etwa gehören:

  • Sprachwerke (z. B. Texte, Bücher)
  • Musikstücke, Lieder
  • Lichtbildwerke (Fotos)
  • Werke der bildenden Kunst (z. B. Skulpturen), der angewandten Kunst (z. B. Designermöbel)
  • Werke der Baukunst (Architektur)
  • Filme, Videos

Urheberrecht ensteht automatisch bei Herstellung eines Werks

Urheberrecht Fotorrecht, Urhebervertragsrecht,
© lexan – Fotolia.com

Der kreative Schöpfer eines solchen Werks (etwa ein Drehbuch, eine Melodie, ein Film, ein Foto, ein Gemälde usw.) erwirbt mit der Schaffung des Werks – sofern es eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht – automatisch das Urheberrecht daran. Eine Anmeldung oder Registrieung – wie man es etwa aus dem Patent- oder Markenrecht kennt, ist beim Urheberrecht nicht erforderlich.

 Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten

Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar – allenfalls vererbbar. Wohl aber kann der Urheber seine Nutzungs- und Verwertungsrechte  an seinen Werken ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. In diesen Nutzungsrechten liegt der wesentliche wirtschaftliche Wert urheberrechtlicher Werke. Da es sich bei Urheberrechten nicht um körperliche Gegenstände sonndern um flüchtige „Immaterialgüterrechte“ handelt, ist die Gefahr einer ungenehmigten Verwendung stets groß. Gerade in Zeiten des schnellen Internets wird soviel kopiert und getauscht wie nie zuvor. Daher dreht es sich im Bereich des Urheberrecht meist um den Erwerb, die Übertragung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte und den Schutz der Rechteinhaber vor unberechtigter Nutzung ihrer Werke.

Unsere Leistungen im Bereich des Urheberrechts

  • Beratung von Urhebern, Medienschaffenden und Kreativen oder ihrer Vertragspartner bei der Verhandlung und Gestaltung von Lizenz- und sonstigen Verträgen
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Urheberrechte bzw. Verwertungsrechte gegen rechtsverletzende Nutzungen Ihrer Werke durch Dritte
  • Erstellung von Gutachten zu jeglichen Fragen des Urheberrechts
  • Prüfung Ihrer Werbemaßnahmen und Online-Präsenzen auf Risiken urheberrechtlicher Art
  • Vortragstätigkeiten zu urheberrechtlichen Fragen jeglicher Art
  • Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen (Filesharing, Bildrechtsverletzungen u. a. )
  • Beratung und Vertretung in Strafverfahren mit Bezug zum Medien- und Urheberstrafrecht

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in den verschiedenen Bereichen des Urheberrechts und steht Ihnen als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht gerne gerne beratend zur Verfügung. Informieren Sie sich in unseren Beiträgen zu diesem Thema und nehmen Sie gerne  telefonisch ( Tel: 0211 – 54 20 04 – 64) oder per Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.

 

 

2 thoughts on “Urheberrecht, Lizenzen-Verträge-Abmahnungen

  1. Es wird eine Vielzahl gleichartiger Abmahnungen ausgesprochen. Allerdings durfen im Urheberrecht grundsatzlich so viele Abmahnungen ausgesprochen werden, wie Rechtsversto?e begangen werden.

  2. Im Fall der ausschlieЯlichen Lizenz wird oft auch das Recht zur Unterlizenzierung eingerдumt, das heiЯt, der Lizenznehmer kann seinerseits Lizenzen weitervergeben, in dem gleichen oder geringeren Umfang in dem er selbst zur Lizenznutzung berechtigt ist. Wer nicht an erster Stelle einer Lizenzkette steht, trдgt das kumulierte Risiko der vorigen Rechtevergaben, nдmlich, dass ein Fehler bei den vorigen Rechteweitergaben aufgetreten ist.

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