Telefon: +49 211 54 20 04 64, Mail: kontakt@das-gruene-recht.de

Das Grüne Recht

Geistiges Eigentum  – Urheberrecht  – Medienrecht –  Wettbewerbsrecht

Auf der Plattform Das Grüne Recht veröffentlichen  Otto Freiherr Grote und Philipp Korte, Rechtsanwälte in der Kanzlei ameleo Law aus Düsseldorf, rechtliche Beiträge insbesondere rund um den Bereich des geistigen Eigentums, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Medienrechts. Die Beiträge richten sich sowohl an Unternehmer als auch an Privatpersonen, die sich über diese Rechtsbereiche informieren möchten oder sich bereits mit konkreten Problemen konfrontiert sehen.

Sie fragen sich als Urheber (Fotograf, Künstler, Musiker, Autor etc.), wie Sie die Rechte an Ihren Werken schützen und optimal verwerten können? Sie sind Unternehmer und möchten Ihr Produkt mit starken Marken selbst gegen heftigen Wettbewerb durchsetzen? Sie wurden wegen eines Verstoßes gegen Marken-, Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht (z. B. wegen einer Bildrechtsverletzung oder wegen Filesharing) abgemahnt? Sie möchten wissen, wie Sie Ihre eigenen Wettbewerber dazu bringen können, sich wie Sie selbst an die geltenden Gesetze zu halten? Die Fülle der Fragen und Problemfelder ist groß , wenn es um Fragen des geistigen Eigentums, um den gewerblichen Rechtsschutz,  um das Medienrecht, das Urheberrecht oder um das Markenrecht geht. Diese Rechtsbereiche umfassen einen insgesamt schwer abgrenzbaren Bereich, der unter Juristen gerne als „das grüne Recht“ bezeichnet wird.

Bundesweite fachanwaltliche Beratung

Die Rechtsanwälte Otto Freiherr Grote  (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht) und Philipp Korte (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) aus Düsseldorf beraten seit Jahren bundesweit Mandanten mit einem Schwerpunkt in diesem umfassenden Bereich.  Gerne lassen wir Sie  in unseren Beiträgen an unseren langjährigen anwaltlichen Erfahrungen in diesem Feld teilhaben und informieren Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen. Lassen Sie sich in den verschiedenen Bereichen des „grünen Rechts“ von unseren Spezialisten anwaltlich beraten.

Was ist das „grüne Recht“?

Unter Juristen versteht man umgangssprachlich unter „grünem Recht“ das Recht des geistigen Eigentums im weitesten Sinne. Der Begriff „das grüne Recht“ wurde durch die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. ( GRUR ) geprägt. Die von dieser herausgegebene, gleichnamige juristische Fachzeitschrift trägt einen grünen Einband, der zu dieser Bezeichnung inspiriert hat.  Zu dem Themenbereichen des Medienrechts hat das grüne Recht viele Überschneidungen. Die Plattform „Das Grüne Recht“ befasst sich daher vor allem mit den folgenden Rechtsgebieten:

Kostenloser telefonischer Erstkontakt

Sie haben allgemeine oder vielleicht auch schon ganz konkrete Fragen und Anliegen, die vielleicht mit einem der genannten Rechtsgebiete in Berührung kommen?

Rufen Sie uns an ( Tel.: 0211-542 004 64 ) oder schreiben Sie eine Email (konktakt@das-gruene-recht.de). Der telefonische Erstkontakt ist kostenfrei.

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Die letzten Beiträge

Und wieder liegt uns eine Abmahnung der Berliner Rechtsanwälte Sievers & Kollegen vor.  Immer wieder spricht diese Kanzlei fotorechtliche Abmahnungen aus. Die nun vorliegende Abmahnung ist besonders brisant, da eine hohe Vertragsstrafe gefordert wird. Die Foto-Abmahnungen von Sievers & Kollegen Immer wieder werden wir von Betroffenen wegen Abmahnungen der Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin…

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Wurden Sie von den Jakober Rechtsanwälten aus Stuttgart abgemahnt, weil Sie mutmaßlich Urheberrechte oder Markenrechte der Vicinity GmbH aus Sindelfingen verletzt haben sollen? Was sollte man beachten, wenn man eine solche urheberrechtliche Abmahnung erhalten hat? Wie kann man reagieren?

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Haben Sie eine Abmahnung der CSR-Kanzlei (RA Christoph Schmietenknop) erhalten, weil Sie einen Film im Internet öffentlich abrufbar gemacht haben sollen? Kann man sich zur Wehr setzen, wenn man eine solche Abmahnung erhalten hat?

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Die Verbreitung von Fotos und Videos sexueller Handlungen und von anderen intimen Aufnahmen kann teuer werden, wenn nicht die Zustimmung aller darauf abgebildeten Personen vorliegt. Einem Betroffenen wurde nun vor dem LG Düsseldorf eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) in Höhe von 2.000,00 € zugesprochen. Das Landgericht urteilte zudem eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 € aus. Wie…

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Urteil des LG Düsseldorf vom 05.06.2024 Az. 12 O 155/21 (Volltext), nicht rechtskräftig (Stand: 15.06.2024) Leitsätze (nicht amtlich): 1. Nach der ungewollten Veröffentlichung von Video- und Bildmaterial, welches die betroffene Person nackt und bei der Vornahme sexueller Handlungen zeigt, kann eine Geldentschädigung beansprucht werden. Deren Höhe kann u. a. davon abhängen, wie lange auf dem…

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Uns lagen zuletzt wieder mehrere Schreiben des Verbandes Bayerischer KFZ-Innungen für Fairen Wettbewerb e. V. – kurz: VbKfW – zur Prüfung vor. Teils handelt es sich um Abmahnungen, oft jedoch bereits um empfindliche Vertragsstrafenforderungen. Worum geht es und wie sollte man sich verhalten, wenn man vergleichbare Schreiben von diesem Verband erhalten hat? Die Abmahntätigkeit des Verbandes…

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