Telefon: +49 211 54 20 04 64, Mail: kontakt@das-gruene-recht.de

Das Grüne Recht

Geistiges Eigentum  – Urheberrecht  – Medienrecht –  Wettbewerbsrecht

Auf der Plattform Das Grüne Recht veröffentlichen  Otto Freiherr Grote und Philipp Korte, Rechtsanwälte in der Kanzlei ameleo Law aus Düsseldorf, rechtliche Beiträge insbesondere rund um den Bereich des geistigen Eigentums, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Medienrechts. Die Beiträge richten sich sowohl an Unternehmer als auch an Privatpersonen, die sich über diese Rechtsbereiche informieren möchten oder sich bereits mit konkreten Problemen konfrontiert sehen.

Sie fragen sich als Urheber (Fotograf, Künstler, Musiker, Autor etc.), wie Sie die Rechte an Ihren Werken schützen und optimal verwerten können? Sie sind Unternehmer und möchten Ihr Produkt mit starken Marken selbst gegen heftigen Wettbewerb durchsetzen? Sie wurden wegen eines Verstoßes gegen Marken-, Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht (z. B. wegen einer Bildrechtsverletzung oder wegen Filesharing) abgemahnt? Sie möchten wissen, wie Sie Ihre eigenen Wettbewerber dazu bringen können, sich wie Sie selbst an die geltenden Gesetze zu halten? Die Fülle der Fragen und Problemfelder ist groß , wenn es um Fragen des geistigen Eigentums, um den gewerblichen Rechtsschutz,  um das Medienrecht, das Urheberrecht oder um das Markenrecht geht. Diese Rechtsbereiche umfassen einen insgesamt schwer abgrenzbaren Bereich, der unter Juristen gerne als „das grüne Recht“ bezeichnet wird.

Bundesweite fachanwaltliche Beratung

Die Rechtsanwälte Otto Freiherr Grote  (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht) und Philipp Korte (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) aus Düsseldorf beraten seit Jahren bundesweit Mandanten mit einem Schwerpunkt in diesem umfassenden Bereich.  Gerne lassen wir Sie  in unseren Beiträgen an unseren langjährigen anwaltlichen Erfahrungen in diesem Feld teilhaben und informieren Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen. Lassen Sie sich in den verschiedenen Bereichen des „grünen Rechts“ von unseren Spezialisten anwaltlich beraten.

Was ist das „grüne Recht“?

Unter Juristen versteht man umgangssprachlich unter „grünem Recht“ das Recht des geistigen Eigentums im weitesten Sinne. Der Begriff „das grüne Recht“ wurde durch die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. ( GRUR ) geprägt. Die von dieser herausgegebene, gleichnamige juristische Fachzeitschrift trägt einen grünen Einband, der zu dieser Bezeichnung inspiriert hat.  Zu dem Themenbereichen des Medienrechts hat das grüne Recht viele Überschneidungen. Die Plattform „Das Grüne Recht“ befasst sich daher vor allem mit den folgenden Rechtsgebieten:

Kostenloser telefonischer Erstkontakt

Sie haben allgemeine oder vielleicht auch schon ganz konkrete Fragen und Anliegen, die vielleicht mit einem der genannten Rechtsgebiete in Berührung kommen?

Rufen Sie uns an ( Tel.: 0211-542 004 64 ) oder schreiben Sie eine Email (konktakt@das-gruene-recht.de). Der telefonische Erstkontakt ist kostenfrei.

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Die letzten Beiträge

Aktuell liegt uns eine erneute Abmahnung der Kanzlei tqf legal zur Prüfung vor. Diese Rechtsanwälte sprachen schon zuvor mehrfach Abmahnungen für die VitaJuwel GmbH aus Scheidegg aus. Es geht um geistiges Eigentum an so genannten Edelsteinflaschen. Was sind diese Abmahnungen zu bewerten und was sollte man als Abgemahnter beachten?

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Sine Sie von der Kanzlei IPPC Law abgemahnt wordeb, weil Sie einen Porno-Film der STRIKE 3 Holdings, LLC heruntergeladen oder im Internet abrufbar gemacht haben sollen? Kann man sich gegen die Forderungen der Abmahnung wirksam zur Wehr setzen? Was ist zu beachten?

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Uns wurde aktuell ein fotorechtliches Abmahnschreiben der Kanzlei Lemme aus Berlin vorgelegt. Die Kanzlei Lemme tritt darin für die dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH aus Halle auf. Es geht um die nicht gestattete Verwendung eines Lichtbildes. Wie kann man auf eine solche Abmahnung reagieren? Was ist zu beachten?

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Wieder liegt uns eine Abmahnung der Hamburger Rechtsanwälte MBBS wegen nicht gestatteter Nutzung von Stadtplanmaterial vor. Es geht vorliegend um ein Foto, auf dem u. a auch ein Kartenausschnitt zu erkennen ist. Sind die Forderungen in der Abmahnung berechtigt? Wie kann man sich als Abgemahnter verhalten?

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