Das Medienrecht ist eine umfassende Querschnittsmaterie und umfasst rechtlichen Fragen rund um den Bereich der privaten und öffentlichen Information und Kommunikation.

Rundfunk – Musik – Film – Bild – Print- Internet – Kommunikation

So erfasst das Medienrecht die rechtlichen Aspekte klassischer Medien wie Presse, Verlagswesen, Rundfunk und Fernsehen sowie auch die der neueren digitalen Medien ( Internet, Multimedia).

  • Presserecht, Äußerungsrecht
  • Veranstaltungsrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Beratung im Filmrecht / Musikrecht
  • Recht der Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA)
  • Urheberrecht / Urhebervertragsrecht
  • Medienstrafrecht, Internetstrafrecht (IT-Strafrecht), Computerstrafrecht, Urheberstrafrecht etc.
  • Verlagsrecht
  • Fotorecht / Bildrecht
  • Rundfunkrecht

Seit Jahren berät  Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf  zahlreiche Mandanten bundesweit in den verschiedenen Bereichen des Medienrechts.  Nehmen Sie gerne telefonisch ( Tel: 0211 – 54 20 04 – 64) oder per Email (kontakt@das-gruene-recht.de)Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.

Unsere Leistungen im Bereich Medienrecht:

  • Abwehr von Abmahnungen
  • Aussprechen von Abmahnungen
  • Vertretung im gerichtlichen Verfahren (einstweilige Verfügung, Klage)
  • Lizenzverträge jeglicher Art
  • Vertragsgestaltungen jeglicher Art
  • presserechtliche Beratung
  • Vertretung in medien- bzw- IT-rechtlichen Strafverfahren (außergerichtlich und gerichtlich)