In der Osterzeit ist er allgegenwärtig: Der goldene Schokoladenosterhase von Lindt, klassischerweise mit einer kleinen Glocke am roten Halsband. Der BGH entschied nun, dass der goldene Farbton des bekannten Schoko-Hasen markenrechtlichen Schutz als Benutzungsmarke genießt. Dazu bedurfte es noch nicht einmal einer Anmeldung. Diese bemerkenswerte Auseinandersetzung ist mit dieser Entscheidung jedoch noch nicht beendet.
EuG: Klang einer zischenden Getränkedose nicht als Hörmarke eintragungsfähig
Ist der zischende Klang einer Getränkedose, die gerade geöffnet wird, als Hörmarke bzw. Klangmarke schutzfähig? Ein Verpackungshersteller wollte ein solches Geräusch als EU-Marke eintragen lassen. Das europäische Markenamt lehnte eine solche Eintragung ab. Nun entschied das Gericht der Europäischen Union.