Unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit zu duldende Äußerungen über Politikerin

Urteil des LG Heilbronn vom 22.03.2023 Az. Ko 8 O 85/22 (Volltext) Leitsatz: Bezeichnung einer Politikerin als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ war im konkreten Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt und von der Politikerin gerade auch im Zusammenhang mit von ihr selbst zuvor getätigten Äußerungen zu dulden. Tenor: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten…

AG München: unerwünschte Werbung darf auch nicht im Hausflur abgelegt werden

Unerwünschte Werbung: Ein Aufkleber mit „Bitte keine Werbung“ am Briefkasten soll vor lästigen Werbeprospekten schützen. Doch viele Zusteller legen die Prospekte dann statt in den Briefkasten einfach im Hausflur ab. Das AG München urteilte zu einem vergleichbaren Fall und gab der Unterlassungsklage eines genervten Wohnungseigentümers statt.

OLG Köln: Nach Kündigung einer Unterlassungserklärung kann bereits gezahlte Vertragsstrafe nicht zurückgefordert werden

Wird eine Unterlassungsvertrag wegen des Vorwurfs des Rechtsmissbrauchs gekündigt, so besteht trotz dieser Kündigung dennoch kein Anspruch auf die Rückzahlung einer daraus bereits gezahlten Vertragsstrafe. Dies entschied nun das OLG Köln im Streit um einen umstrittenen „Abmahnverein“.

BGH: Hamburger Brauch auch bei zweiter Unterlassungserklärung ausreichend

Wer gegen eine vertragliche Unterlassungsverpfichtung verstößt, gegen den entsteht ein neuer Unterlassungsanspruch. Eine entsprechende neuerliche Unterlassungserklärung muss mit einer höheren Vertragsstrafe bewehrt sein. Umstritten war bisher jedoch die Frage, ob hierzu eine Unterlassungserklärung nach so genanntem Hamburger Brauch ausreichend ist. Der BGH hat diese strittige Frage in einer bemerkenswerten Entscheidung geklärt.