Unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit zu duldende Äußerungen über Politikerin

Urteil des LG Heilbronn vom 22.03.2023 Az. Ko 8 O 85/22 (Volltext) Leitsatz: Bezeichnung einer Politikerin als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ war im konkreten Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt und von der Politikerin gerade auch im Zusammenhang mit von ihr selbst zuvor getätigten Äußerungen zu dulden. Tenor: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten…