AG München: unerwünschte Werbung darf auch nicht im Hausflur abgelegt werden

Unerwünschte Werbung: Ein Aufkleber mit „Bitte keine Werbung“ am Briefkasten soll vor lästigen Werbeprospekten schützen. Doch viele Zusteller legen die Prospekte dann statt in den Briefkasten einfach im Hausflur ab. Das AG München urteilte zu einem vergleichbaren Fall und gab der Unterlassungsklage eines genervten Wohnungseigentümers statt.