Abmahnung von Lentze Stopper wegen Ticket-Angebot(z. B. für Schalke, FC Bayern, 1. FC Köln)

Haben Sie eine Abmahnung der Münchener Rechtsanwälte Lentze Stopper erhalten, weil Sie Eintrittskarten für ein Fußballspiel im Internet angeboten haben sollen? Was nun?

Ticket-Enforcement: Lentze Stopper mahnt ab

Aktuell erreichten uns wieder vermehrt Anfragen von Betroffenen, die Abmahnungen erhalten haben, weil sie Eintrittskarten für Fußballspiele der Bundesliga im Internet angeboten haben sollen. Wir hatten schon in der Vergangenheit hierüber berichtet, z. B. hier. Die Abmahnungen wurden u. a. von der Kanzlei Lentze Stopper im Namen verschiedener Bundesliga-Clubs ausgesprochen. Seit Jahren sind uns Lentze Stopper schon wegen vergleichbarer Ticketing-Abmahnungen bekannt. Dabei traten diese Rechtsanwälte nicht immer nur für den für ein und denselben Club, sondern für Verschiedene Veranstalter tätig, z. B.

  • Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH
  • Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KG aA
  • Deutscher Fußball Bund e. V.
  • FC Bayern München AG
  • RasenBallsport Leipzig GmbH (RB Leipzig)
  • Sport-Club Freiburg e. V.
  • Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KG aA
  • UEFA bzw. UEFA Events SA bzw. EURO 2024 GmbH
  • FC Bayern München Basketball GmbH

Vorwurf: Anbieten von Tickets im Internet auf nicht autorisierten Plattformen

Den Betroffenen wird zum Vorwurf gemacht, dass Eintrittskarten Fußballspielen des jeweilige Teams im Internet zum Weiterverkauf angeboten worden sollen. Dies soll über eine nicht autorisierte Plattform (z. B. viagogo, eBay oder kleinanzeigen.de) passiert sein. Lentze Stopper rügen hierbei ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des jeweiligen Clubs oder Veranstalters. im Einzelnen wird häufig folgendes beanstandet:

  • Öffentliches Anbieten der Tickets auf einer nicht autorisierten Plattform im Internet
  • Keine Abbildung der ATGB
  • Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis
  • Nicht autorisierte Verwendung des Logos des jeweiligen Clubs

ATGB der Veranstalter: Gegenüber Verbrauchern wirksam?

Ob die ATGB der jeweils abmahnenden Veranstalter im Hinblick auf den Weiterverkauf von Eintrittskarten überhaupt wirksam und transparent sind, kann oft aus verschiedenen Gründen bezweifelt werden. Dass z. B. Privatpersonen Tickets durchaus weiterveräußern dürfen, unabhängig davon ob dies in den Geschäftsbedingungen verboten ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) festgestellt. Wer bei den Weiterverkäufen tatsächlich gewerblich handelt, trägt hingegen ein größeres Risiko.

Ticket-Enforcement Abmahnungen auch durch andere Kanzleien

Neben der Kanzlei Lentze Stopper werden uns immer wieder auch Abmahnungen anderer Kanzleien mit vergleichbaren Vorwürfen zur Prüfung vorgelegt. Besonders häufig sind hierbei beispielsweise auch Abmahnugen der Rechtsanwälte LDM ai aus Heidelberg sowie der Ruhrkanzlei aus Dortmund. Die Kanzlei LDM ai wurde im Bereich des Ticket-Enforcement beispielsweise schon für folgende Fußballclubs und Veranstalter aktiv:

  • Fußball-Club St. Pauli von 1910 e. V.
  • 1. FC Union Berlin e. V.
  • SSV Ulm 1846 Fußball GmbH & Co. KGaA
  • F.C. Hansa Rostock GmbH & Co. KGaA
  • 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
  • VfB Stuttgart 1893 AG
  • Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KG a. A.
  • FC Magdeburg Spielbetriebs GmbH
  • SV Darmstadt 1898 e. V.
  • kauf mich GmbH
  • FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH

Die Ruhrkanzlei hingegen sprach beispielsweise Ticket-Abmahnungen aus für:

  • DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co KG aA
  • Eintracht Frankfurt Fußball AG
  • VfL Wolfsburg-Fußball GmbH
  • 1. FSV Mainz 05 e. V.
  • Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG   
  • SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA
  • VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA
  • Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (BVB)

Wie kann man sich als Abgemahnter verhalten?

Haben Sie auch eine Abmahnung von Lentze Stopper erhalten, oder auch von einer der anderen in diesem Bereich abmahnenden Rechtsanwälte (z. B. Ruhrkanzlei oder LDM ai) erhalten? Wir raten davon ab, dass sich die Betroffenen selbst direkt mit den jeweils abmahnenden Rechtsanwälten in Verbindung setzen. Lassen Sie sich zunächst selbst von einem Anwalt beraten. Werden die Ansprüche überhaupt zu Recht gegen Sie erhoben? Nicht selten bestehen gute Argumente, um sich gegen die Vorwürfe und Ansprüche zur Wehr zu setzen.

Sind Sie auch von einem solchen Abmahnschreiben betroffen? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Betroffene, die entsprechende Ticket-Abmahnungen erhalten haben. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.