Wurden Sie von RD Legal GmbH bzw. von RIGHTS DEFEND oder COPYRACK kontaktiert weil Sie ein Lichtbild im Internet genutzt haben sollen? Es geht teils um fünfstellige Summen. Wie sind diese Schreiben rechtlich einzuordnen? Wie können Betroffene darauf reagieren?
RIGHTS-DEFEND bzw. RD Legal GmbH verfolgt unerlaubte Bildernutzungen
Erneut wurden wir um Unterstützung in einem Fall gebeten, wo ein Betroffener von der RD Legal GmbH unter der Bezeichnung „RIGHTS-DEFEND“ per E-Mail kontaktiert wurde. Es geht dort um die unerlaubte Nutzung eines einzigen Fotos. Bereits zuvor war uns die die RD Legal GmbH dadurch bekannt, dass sie (teils auch unter der Bezeichnung COPYTRACK) für verschiedene Rechteinhaber Rechte wegen entsprechender Bildrechtsverletzungen wahrnahm. Die RD Legal GmbH hat mehrfach den Namen geändert und hatte in der Vergangenheit auch unter den Bezeichnungen PIXLEGAL GmbH und COPYTRACK GmbH firmiert.
Forderung im Namen der Michael Grecco Productions Inc.: Lizenz in Höhe von 15.000,00 €?
Aktuell wird die RD LEGAL GmbH für die Michael Grecco Productions Inc. tätig und nimmt nach eigenen Angaben deren Lizenz- und Bildrechte wahr, beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Michael Grecco Productions Inc. hatte offenbar zuletzt schon im Ausland wegen unerlaubter Bildernutzungen ungewöhnlich hohe Schadensersatzforderungen erhoben. Aktuell geht es um ein einziges Foto. In der „Berechtigungsanfrage“ wird der Angeschriebene aufgefordert, mitzuteilen, ob eine Berechtigung für die Nutzung des Fotos vorliegt. Ein Nachweis für die Rechteinhaberschaft an dem Lichtbild wird indes nicht vorgelegt. Für den Fall dass keine ordnungsgemäße Lizenzierung vorliegt, werden dort zwei Optionen gestellt: Entweder kann nachträglich eine Lizenz erworben werden, welche die bisherige Nutzung aber auch die künftige Nutzung (begrenzt für ein Jahr nach dem Erwerb) abdecken soll. Dies soll nicht weniger als 16.157,00 € kosten . Alternativ soll ein Schadensersatz in Höhe von 15.000,00 € fällig werden, der allerdings nur die bisherige Nutzung des Fotos beinhaltet.
Ist der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach berechtigt? Was sollten Betroffene beachten?
Wer eine solche „Berechtigungsanfrage“ erhalten hat, dem empfehlen wir, die teils sehr hohen Zahlungsforderungen keinesfalls ungeprüft zu begleichen. Ebenso warnen wir jedoch davor, sich direkt mit der RIGHTS DEFEND bzw. COPYTRACK in Verbindung zu setzen. Das gilt vor allem auch für die fragwürdige Korrespondenz über das „Portal“ von Rights Defend. Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich nicht um eine Abmahnung im klassischen Sinne. Vorliegend werden beispielsweise keine Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Die aktuell erhobene Zahlungsforderung ist aus unserer Sicht, selbst wenn sie dem Grunde nach berechtigt wäre, erheblich übersetzt. Man kann auf verschiedene Weise auf solche Forderungen reagieren. Gar nicht zu reagieren, ist indes meist auch eine schlechte Entscheidung und mit erheblichen Risiken verbunden. Wir empfehlen den Betroffenen, sich über die Handlungsoptionen anwaltlich beraten zu lassen, um die geeignete Strategie zu finden.
Werden Sie auch von RD Legal GmbH bzw. von RIGHTS DEFEND oder COPYTRACK in Anspruch genommen? Als Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht verfügt Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote über viel Erfahrung beim Umgang mit solchen Fällen. Sprechen Sie uns gerne an. Wir verteidigen bereits viele Betroffene, die mit urheberrechtlichen Berechtigungsanfragen, Abmahnungen, Zahlungsaufforderungen und Klagen konfrontiert wurden.