Ein negativer Schufa-Eintrag kann für Betroffene schwerwiegende Folgen haben. Unberechtigte Einträge müssen jedoch nicht geduldet werden. Betroffene können bei unberechtigten Negativ-Einträgen sogar einen Anspruch auf hohe Schadensersatzzahlungen haben. Das LG Hannover verurteilte die Schufa Holding AG aktuell in einem solchen Fall zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 5.000,00 €
Veröffentlichung von Intimfoto: OLG Hamm reduziert „Schmerzensgeld“ auf 7.000 €
Wie hoch soll die Geldentschädigung sein, die ein Täter zahlen soll, nachdem er ein Intimfoto, welches die Ex-Freundin beim Oralverkehr zeigt, gegen deren Willen im Internet veröffentlicht hat? Das OLG Hamm hat nun in einem Berufungsverfahren das dem Opfer zugesprochene „Schmerzensgeld“ von 20.000 € auf 7.000 € reduziert.