LG Düsseldorf: Vertragsstrafe und Geldentschädigung nach ungenehmigter Veröffentlichung von intimen Aufnamen

Die Verbreitung von Fotos und Videos sexueller Handlungen und von anderen intimen Aufnahmen kann teuer werden, wenn nicht die Zustimmung aller darauf abgebildeten Personen vorliegt. Einem Betroffenen wurde nun vor dem LG Düsseldorf eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) in Höhe von 2.000,00 € zugesprochen. Das Landgericht urteilte zudem eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 € aus. Wie…

ArbG Trier: Klarname offengelegt – Bischof muss Missbrauchsopfer 20.000,00 € Schmerzensgeld zahlen

Das Arbeitsgericht Trier hat den Trierer Bischof Ackermann zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 € verurteilt. Dem Geistlichen war eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung gegenüber einem Missbrauchsopfer vorgeworfen worden, dadurch, dass er die Identität der Frau offengelegt hatte.

Intime Videos im Internet: LG Düsseldorf spricht 120.000,00 € Geldentschädigung zu

Intime Videos verbreitet: Das LG Düsseldorf hat einen Geschäftsmann zur Zahlung eines „Schmerzensgeldes“ in Höhe von 120.000,00 € verurteilt. Der Beklagte hatte intime Videos einer Internet-Bekanntschaft ohne deren Einwilligung und ohne ihr Wissen auf Porno-Websiten im Internet verbreitet. Wie kam das Gericht dazu, diese für die deutsche Rechtsprechung bemerkenswert hohe Summe zuzusprechen?

DSGVO-Schadensersatz: LG Hannover verurteilt Auskunftei zur Zahlung von 5.000 € nach unberechtigtem Schufa-Eintrag

Ein negativer Schufa-Eintrag kann für Betroffene schwerwiegende Folgen haben. Unberechtigte Einträge müssen jedoch nicht geduldet werden. Betroffene können bei unberechtigten Negativ-Einträgen sogar einen Anspruch auf hohe Schadensersatzzahlungen haben. Das LG Hannover verurteilte die Schufa Holding AG aktuell in einem solchen Fall zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 5.000,00 €

Veröffentlichung von Intimfoto: OLG Hamm reduziert „Schmerzensgeld“ auf 7.000 €

Wie hoch soll die Geldentschädigung sein, die ein Täter zahlen soll, nachdem er ein Intimfoto, welches die Ex-Freundin beim Oralverkehr zeigt, gegen deren Willen im Internet veröffentlicht hat? Das OLG Hamm hat nun in einem Berufungsverfahren das dem Opfer zugesprochene „Schmerzensgeld“ von 20.000 € auf 7.000 € reduziert.