Waldorf-Abmahnung (Waldorf Frommer): „Spy – Susan Cooper Undercover“

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt seit mehreren Jahren für verschiedene Medienunternehmen Privatleute wegen des Tauschs von Film- oder Hörbuchdateien im Internet (Filesharing) ab. Aktuell sind es Folgen des Films „Spy – Susan Cooper Undercover“, die Gegenstand der Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sind.

Waldorf-Abmahnung – worum geht es?

Den Empfängern der Waldorf-Abmahnung wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss mittels so genannter Tauschbörsen im Internet (Peer-to-Peer-Netze) einzelne Folgen des aktuellen Films „Spy – Susan Cooper Undercover“ im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das ausschließliche Recht des abmahnenden Rechteinhabers (hier: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH) auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG dar.

Was wird in der Abmahnung verlangt?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher in der Waldorf-Abmahnung die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für die jeweils angeblich begangene Urheberrechtsverletzung.

Wie soll ich auf solch eine Abmahnung wegen „Spy – Susan Cooper Undercover“ reagieren?

Wir empfehlen, die in der Waldorf-Abmahnung erhobenen Forderungen keinesfalls ohne nähere Prüfung zu erfüllen. In zahlreichen Fällen ist mehr als fraglich, ob die Ansprüche überhaupt zu Recht erhoben werden, zumal wenn es andere Personen (z. B. Familienmitglieder) waren, die tatsächlich für die Downloads verantwortlich waren. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise noch jahrelang gebunden ist, sollte nicht abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung  der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in folgendem Filesharing-Beitrag.