Seit einigen Jahren nun werden zu Tausenden Abmahnungen wegen so genanntem Filesharing an zahllose Anschlussinhaber versendet. Sind auch Sie betroffen? Was steckt dahinter?

Was bedeutet Filesharing?

Unter Filesharing versteht man den Austausch von Dateien im Internet. Dies wird häufig mittels so genannter Peer-to-Peer (P2P)-Tauschbörsenprogramme durchgeführt. Bekannte beispiele solcher Tauschbörsen sind etwa die Programme BearShare, LimeWire, Azureus, Vuze, KaZaa, BitTorrent, eMule, µTorrent etc.

Das Prinzip funktioniert folgendermaßen: Wenn Sie ein solches Programm auf dem eigenen Rechner haben, können Sie sich die Dateien (z.B. Filme oder Musik) all derjeniger herunterladen, die ebenfalls ein solches Programm nutzen. Gleichzeitig stellt man hiermit aber auch die Dateien auf dem eigenen Rechner auch allen anderen Nutzern eines solchen Programms zum Download zur Verfügung – und dies weltweit.

Tausendfache Verstöße gegen Urheber- und Nutzungsrechte

Problematisch wird dies vor allem dann, wenn es sich bei den heruntergeladenen bzw. angebotenenDateien um urheberrechtlich geschützte Werke (Film, Musik etc.) handelt. Der Nutzer der Tauschbörse besitzt in der Regel keine Berechtigung, diese Werke anderen zum Download zur Verfügung zu stellen. Damit ist sowohl der Upload als auch der Download urheberrechtlich geschützter Dateien über solche P2P-Tauschbörsen in der Regel verboten. Zu Tausenden werden über solche Programme auch aktuelle Musikalben und aktuelle Kinofilme kostenlos verbreitet. Die Medienindustrie beklagt, dass ihr hier jährlich ein Schaden in Millionenhöhe entsteht und spricht zahlreiche Abmahungen gegenüber den Anschlussinabern aus.

Die Rechteinhaber (z. B. die Musiker selbst, die Plattenfirmen oder die Filmgesellschaften finden über Ermittlungsprogramme heraus, von welchen Internetanschlüssen die Dateien öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Anschlussinaber sind dannn diejenigen, die eine Abmahnung im Namen der Rechteinhaber erhalten.

Was verlangt man in der Abmahnung von mir?

In einer Abmahnung wird der Anschlussinhaber in der Regel zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird regelmäßig der Ersatz der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung und die Zahlung einer Lizenzgebühr für die unberechtigte Nutzung des Werks verlangt. Auf diese Weise summieren sich oftmals auch Zahlungsforderungen von etwa 1.000,00 € aufwärts.

Muss der Anschlussinhaber stets haften?

In den letzten Jahren hat sich zur Haftung des Anschlussinhabers in Filesharing-Angelegenheiten eine sehr differenzierte Rechtsprechung entwickelt, die sehr auf den Einzelfall abstellt. Gerade in den Fällen, bei denen Dritte (Familienangehörige, Übernachtungsgäste etc.) auch in Frage kommen, die Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, bestehen in vielen Fällen Ansätze, die eigene Haftung des Anschlussinabers zu verneinen.

Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung?

Wichtig ist zunächst, Ruhe zu bewahren, trotz der meist sehr kurzen Fristen von oftmals nur wenigen Tagen. Lassen sie die Vorwürfe sorgfältig von einem Rechtsanwalt prüfen – oftmals kann man den Abmahnschreiben schon aus formalen Gründen gewichtige Argumente entgegensetzen.

Auch bei  der Frage, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, bzw. wenn ja, dann in bestmöglich entschärfter Form, sollten Sie sich rechtsanwaltlicher Hilfe bedienen – kaum eine der von den abmahnenden Kanzleien vorformulierten Unterlassungserklärungen gäbe es, die man noch inhaltlich neu formulieren und damit großenteils auch erheblich entschärfen könnte.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf hat in den vergangenen Jahren bereits mehrere Tausend  Mandanten bundesweit beraten und vertreten, die von Filesharing-Abmahnungen oder  auch von entsprechenden Klageverfahren betroffen waren. Informieren Sie sich in unseren Beiträgen zu diesem Thema und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen fachanwaltlichen Erfahrungen in dem Bereich des Urheberrechts teilzuhaben. Rufen Sie uns an (Tel: 0211 – 54 20 04 – 64) oder Schreiben Sie uns eine Email (kontakt@das-gruene-recht.de). Wir beraten Sie gerne. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.