Abmahngefahr auf Social Media: Sind Sie von den Rechtsanwälten Hild & Kollegen aus Augsburg abgemahnt worden, weil Sie ein Musikstück ohne ausreichende Lizenz in den sozialen Medien (z. B. auf Instagram) genutzt haben sollen? Sind die Forderungen berechtigt? Wie sollte man darauf reagieren?
Verwendung geschützter Musik in gewerblichen Postings (z. B. Reels)
Seit einigen Jahren beobachten wir eine stetige Zunahme von Abmahnungen wegen nicht genehmigter Musiknutzungen auf Social Media Plattformen. Immer mehr Rechteinhaber und Kanzleien sprechen in diesem Zusammenhang Abmahnungen, Berechtigungsanfragen oder Lizenzforderungen aus. Die erhobenen Zahlungsforderungen sind teilweise enorm und auch die Kostenrisiken von Gerichtsverfahren sehr hoch. Zuletzt erreichten uns beispielsweise vermehrt Anfragen von Betroffenen, die Abmahnungen der Kanzlei Hild & Kollegen erhalten haben.
Abmahnungen von Hild & Kollegen im Namen verschiedener Rechteinhaber
Ähnliche Abmahnschreiben wurden von den Rechtsanwälten Hild & Kollegen schon im Namen unterschiedlicher Rechteinhaber ausgesprochen, beispielsweise:
- Hi.mood Records V.O.F.
- Soundcheck Media FZCO
- All ways dance Ltd.
In bisherhen Abmahnungen von Hild & Kollegen bzw. den vorangegangenen Lizenzangeboten (s. u.) ging es beispielsweise um folgende Tonaufnahmen:
- „Vibe“ von Slowmo
- „Turn the lights off“ von Steven Roho
- „Tiki Tiki – (Super) Slowed“ von QMIIR.
- „I’m Not What Happened To Me“ von Good Vibes Tribe 11:11
- „Op“ von Benzcountgang
Forderungen der Kanzlei Hild & Kollegen: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz
Laut der Abmahnung soll eine in der Schweiz sitzende Ermittlungsfirma (Stington & Partner Legal GmbH bzw. Fairsync) die jeweilige Rechtsverletzung gerichtsfest dokumentiert haben. Teilweise ist dieses Unternehmen vor Versand der Abmahnung auch schon mit einem „unverbindlichen Lizenzangebot“ an die Betroffenen herangetreten. Die Kanzlei Hild & Kollegen fordert nun in den Abmahnungen einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch soll Auskunft über die jeweilige Musiknutzung erteilt werden. Schließlich geht es aber auch noch um erhebliche Zahlungsansprüche, bestehend aus Lizenzschadensersatz, Anwaltskosten (Kosten für die Abmahnung) sowie einer Beweissicherungspauschale.
Rechtliches: bei gewerblicher Musiknutzung auf Social Media oft gesonderte Lizenz erforderlich
Die Tonaufnahmen, um die es in solchen Abmahnschreiben geht, sind in der Regel vom Urheberrecht geschützt. Hiervon erfasst sind nicht nur Urheberrechte von Komponisten und Textdichtern sondern z. B. auch die Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers nach § 85 Abs. 1 UrhG. Die Abmahnschreiben sind üblicherweise an gewerbliche Inhaber von Social Media Accounts gerichtet. Manchmal sind aber auch (mutmaßlich gewerbliche) Postings auf privaten Accounts betroffen. Den Betreibern ist oft nicht bekannt, dass die in den Musikbibliotheken der Social Media Plattformen zur Verfügung gestellte Musik nicht von allen Account-Inhabern frei genutzt werden darf. Die dort vorgehaltene Musik ist oft nur für rein private Nutzungen freigegeben. Ein folgenschweres Missverständnis, wie sich nicht selten in solchen teuren Anwaltsschreiben zeigt. Sich auf Unwissenheit zu berufen, lassen die abmahnenden Kanzleien gerade auch im Fall gewerblicher Postings nicht gelten. An gewerblich Handelnde wird üblicherweise ein sehr hoher Sorgfaltsmaßstab angesetzt. Haftbar ist (gegenüber dem Rechteinhaber) in aller Regel der Betreiber des jeweiligen Social Media Kanals. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn nicht der Betreiber selbst, sondern beispielsweise ein Mitarbeiter oder eine Agentur die jeweilige Tonaufnahme hochgeladen hat. Es kann aber – je nach Sachverhalt – sein, dass Agenturen für den hierdurch entehenden Schaden in Regress genommen werden können. Dies kann vom jeweiligen Einzelfall abhängen.
Abmahnung von Hild & Kollegen? Wie sollte man darauf reagieren?
Solche urheberrechtlichen Abmahnungen bergen erhebliche Kostenrisiken, vor allem dann, wenn man übereilt und unüberlegt darauf reagiert. Neben den dort geltend gemachten Zahlungsforderungen, können – je nach Sachlage – erhebliche weitere Kosten drohen, wenn die Angelegenheit gerichtlich wird, wenn die Möglichkeit weiterer Verstöße besteht oder wenn die fraglichen Tonaufnahmen (auch unabsichtlich) weiter abrufbar bleiben. Andererseits ist nicht selten mehr als fraglich, ob die jeweils geforderten Zahlungsbeträge auch der Höhe nach rechtlich durchsetzbar wären.
Musik auf Social Media: Wirksamkeit von Abmahnungen prüfen lassen
Zusätzlich kann man sich bei vielen urheberrechtlichen Abmahnungen die Frage stellen, ob die jeweilige Abmahnung den strengen Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes gerecht wird. So wäre zu untersuchen, ob Anhaltspunkte bestehen, um auch die Kostenerstattungsansprüche der jeweiligen Abmahner zurückzuweisen. In manchen Konstallationen ist sogar vorstellbar, dass die Kosten der Rechtsverteidigung vom jeweiligen Rechteinhaber zu erstatten sind.
Empfehlung: direkte Kontaktaufnahme mit Abmahner vermeiden, Anwaltliche Beratung einholen
Betroffene, die wegen solcher urheberrechtlicher Beanstandungen in Anspruch genommen werde, sollten zunächst Ruhe bewahren und keineswegs voreilig und unüberlegt handeln. Von einer unmittelbaren Kontaktaufnahme mit den jeweils abmahnenden Rechtsanwälten raten wir ab. Keinesfalls sollten die von den Abmahnern vorformulierten Erklärungen voreilig und unverändert unterschrieben werden. Nicht selten sind diese nachteiler formuliert als notwendig. Wenn überhaupt erwogen wird, eine Erklärung abzugeben, dann sollte dies nur nach Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen. Nicht selten lassen sich entsprechende Erklärungen noch deutlich zurückhaltender formulieren. Auch was die geforderten Zahlungen betrifft, so ergeben sich oft gute Argumente gegen Grund oder Höhe der Forderungen.
Haben Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen erhalten? Oder werden Sie von einer anderen Kanzlei oder Rechteinhaber wegen ähnlicher Vorwürfe anspruch genommen (z. B. Mathé Law Firm, IPPC Law, Rose & Partner, B&B Beutler Brandt Rechtsanwälte, SoundGuardian GmbH, B&B Beutler Brandt Rechtsanwälte, KMU Anwaltskanzlei) Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät und vertritt seit vielen Jahren viele Betroffene bei der Abwehr urheberrechtlichen Abmahnungen. Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne.