ArbG Trier: Klarname offengelegt – Bischof muss Missbrauchsopfer 20.000,00 € Schmerzensgeld zahlen

Das Arbeitsgericht Trier hat den Trierer Bischof Ackermann zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 € verurteilt. Dem Geistlichen war eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung gegenüber einem Missbrauchsopfer vorgeworfen worden, dadurch, dass er die Identität der Frau offengelegt hatte.