Intime Fotos online verbreitet – Schüler muss Schmerzensgeld zahlen

Wenn intime Fotos einer Person gegen ihren Willen online verbreitet werden, hat dann das Opfer  auch einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung für die hierdurch erlittenen immateriallen Schäden (umgangssprachlich auch als Schmerzensgeld bezeichnet)? Mit dieser Frage musste sich das AG Charlottenburg (Az. 239 C 225/14) auseinandersetzen.

Fotoklau im Internet: In welchem Land darf geklagt werden?

Fotorecht / Urheberrecht: Bei der Veröffentlichung von Fotos, Videos, Musik o. ä. im Internet können die jeweiligen Werke nicht nur im Inland sondern üblicherweise von fast überall auf der ganzen Welt abgerufen werden. In welchem Land kann der Urheber im Falle einer ungenehmigten Veröffentlichung (z. B. Fotoklau) klagen? Der EuGH hatte hierüber zu entscheiden.