Bereithalten eines Bildes auf dem Server stellt kein Framing dar

Fotorecht –  In einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom  16.06.2015, Az. I-20 U 203/14) hat das OLG Düsseldorf klargestellt, dass das Bereithalten eines Fotos auf einem Webserver zum öffentlichen Abruf keinen Fall des so genannten Framing darstellt.