Hausrecht: Innen-Aufnahmen aus dem Kölner Dom dürfen nicht für politische Zwecke verwendet werden

Dürfen Videoaufnahmen aus dem Inneren des Kölner Doms gegen den Willen des Hausherren zur Ankündigung einer politischer Kundgebung verwendet werden? Die Verantwortlichen des Kölner Doms wehrten sich gegen eine solche Verwendung und beriefen sich auf ihr Hausrecht. Das LG Köln hatte nun über die Sache zu entscheiden.

Influencer Marketing: Vermehrt Abmahnungen wegen Schleichwerbung

Influencer Marketing: Viele Unternehmen setzen in Zeiten von Social Media auf diese subtile Art der Werbung. Doch wer entsprechende Beiträge nicht ausreichend als Werbung kennzeichnet, muss mit teuren  Abmahnungen oder gar gerichtlichen Auseinandersetzungen rechnen. Dies musste zuletzt auch die Freundin von Marco Reus, Scarlett Gartmann, erfahren.

Mixed Reality – Das Interface der Zukunft? Wo liegen Chancen und Risiken?

Mixed Reality – Nicht nur Microsoft und Apple haben das enorme Potential erkannt, welches in der Vermischung und Interaktion zwischen virtueller und realer Welt auf dem Bildschirm steckt. Virtual Reality und Augmented Reality waren die Vorboten. Das neue Zauberwort heißt Mixed Reality. Was verbirgt sich hinter diesem Trend? Wo stoßen die technischen Entwicklungen auf rechtliche…

Spiegel TV erwirkt einstweilige Verfügung im Streit um Verwendung von Exklusiv-Aufnahmen

Das ARD Magazin Panorama verwendete zu Unrecht Exklusiv Aufnahmen von Spiegel TV in einem eigenen Bericht. Diese für viele überraschende Entscheidung traf das LG Hamburg nun per einstweiliger Verfügung. Insbesondere sei die Verwendung der Aufnahmen durch „Panorama“ nicht durch das urheberrechtliche Zitatrecht gedeckt.

Veröffentlichung von Intimfoto: OLG Hamm reduziert „Schmerzensgeld“ auf 7.000 €

Wie hoch soll die Geldentschädigung sein, die ein Täter zahlen soll, nachdem er ein Intimfoto, welches die Ex-Freundin beim Oralverkehr zeigt, gegen deren Willen im Internet veröffentlicht hat? Das OLG Hamm hat nun in einem Berufungsverfahren das dem Opfer zugesprochene „Schmerzensgeld“ von 20.000 € auf 7.000 € reduziert.