OVG Saarlouis: Meldepflicht für Wildkameras? Ja, aber nur noch für kurze Zeit

Müssen Tierbeobachtungskameras im Wald den Datenschutzbehörden gemeldet werden? Im Mai 2016 hatte das Verwaltungsgericht des Saarlandes eine grundsätzliche Meldepflicht für Wildkameras bejaht. Das OVG Saarlouis bestätigte diese Entscheidung nun zwar. Gleichzeitig machte das OVG deutlich, dass eine Meldepflicht bald nicht mehr bestehen wird.