Waldorf-Abmahnung (Waldorf Frommer): „Mad Max – Fury Road“

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt seit einigen Jahren im Auftrag verschiedener Unternehmen der Filmbranche Inhaber von Internetanschlüssen wegen des Tauschs von Filmdateien im Internet (Filesharing) ab. Aktuell sind es Folgen des aktuellen Kinofilms „Mad Max – Fury Road“, die Gegenstand der Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sind.

Waldorf-Abmahnung – worum geht es?

Den Empfängern der Waldorf-Abmahnung wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss mittels so genannter Internet-Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netze) einzelne Folgen des aktuellen Films „Mad Max – Fury Road“ im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das ausschließliche Recht des abmahnenden Rechteinhabers (hier: Warner Bros. Entertainment GmbH)  auf öffentliche Zugänglichmachung  gem. § 19 a UrhG dar.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Gefordert wird daher in der Waldorf-Abmahnung die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für die jeweils angeblich begangene Urheberrechtsverletzung.

Wie soll ich auf solch eine Abmahnung wegen „Mad Max“ reagieren?

Wir empfehlen, die in der Waldorf-Abmahnung erhobenen Forderungen nicht ungeprüft zu erfüllen. In vielen Fällen ist mehr als fraglich, ob die Ansprüche zu Recht erhoben werden, zumal wenn es Dritte (z. B. Familienmitglieder) waren, die tatsächlich für die Downloads verantwortlich waren. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise noch jahrelang gebunden ist, sollte nicht abgegeben werden, ohne  vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind oftmals deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wenn auch sie eine solche Abmahnung  der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (+49-211-54200464). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Waldorf-Abmahnungen erhalten haben.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in folgendem Filesharing-Beitrag.