Edelsteinflaschen: Abmahnung von tqf legal für Vitajuwel GmbH erhalten?

Aktuell liegt uns eine erneute Abmahnung der Kanzlei tqf legal zur Prüfung vor. Diese Rechtsanwälte sprachen schon zuvor mehrfach Abmahnungen für die VitaJuwel GmbH aus Scheidegg aus. Es geht um geistiges Eigentum an so genannten Edelsteinflaschen. Was sind diese Abmahnungen zu bewerten und was sollte man als Abgemahnter beachten?

Beanstandet wird: Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten an Edelsteinflaschen

Die abmahnenden Rechtsanwälte berufen sich darauf, dass für die VitaJuwel GmbH unter 002434241-0003 und 002434241-0005 Unionsgeschmacksmuster eingetragen seien. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, selbst Edelsteinflaschen in der EU angeboten zu haben, die den geschützten Flaschen der VitaJuwel GmbH hochgradig ähneln sollen. Neben den EU-Geschmacksmusterrecht rügen die Rechtsanwälte tqf legal auch einen Verstoß gegen das Urheberrecht (§ 17 Abs. 1 UrhG) sowie einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz (§ 4 Nr. 3 UWG).

Welche Ansprüche werden erhoben?

  • Zunächst wird für die VitaJuwel GmbH ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht; gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
  • Weiter sollen alle beanstandeten Flaschen auf eigene Kosten vernichtet werden; gefordert wird auch der Rückruf und Entfernung aus den Vertriebswegen
  • Der Abgemahnte soll Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der beanstandeten Flaschen erteilen; gefordert wird auch Rechnungslegung hinsichtlich des Umfangs der beanstandeten Handlungen und des hiermit erzielten Umsatzes
  • Gefordert wird weiter Ersatz für alle Schäden, die aufgrund der beanstandeten Rechtsverletzung entstanden sind oder noch entstehen werden.
  • Zudem wird Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 2.301,50 € gefordert.

Werden die Ansprüche zu Recht geltend gemacht?

Ob hier überhaupt ein unzulässiger Eingriff in geistige Eigentumsrechte vorliegt, kann unter anderem davon abhängen, ob und inwieweit sich die beanstandeten Flaschen sich von denen unterscheiden, deren Rechte die Vitajuwel GmbH für sich in Anspruch nimmt. Selbst in den Fällen, in denen eine Rechtsverletzung wahrscheinlich erscheint, sollte überprüft werden, in wieweit man den Ansprüchen etwas entgegensetzen kann. So wäre zu prüfen, ob die Unterlassungserklärung auch in einer zurückhaltenderen Form abgegeben werden kann als in der Abmahnung vorformuliert. Wir warnen dringend davor, die Abmahnungen einfach zu ignorieren, da die VitaJuwel GmbH in der Vergangenheit Klageverfahren nicht gescheut hat. Stattdessen raten wir dazu, die Beanstandungen in der Abmahnung anwaltlich überprüfen zu lassen, um die geeignete Strategie unter Abwägung der Risiken und Chancen abzustimmen.

Sind auch Sie von den Rechtsanwälten tqf legal wegen eines entsprechenden Vorwurfs abgemahnt worden? Sprechen Sie uns an. Otto Freiherr Grote berät seit Jahren eine Vielzahl von Betroffenen, die wegen Verstößen gegen geistige Eigentumsrechte (z. B. Designrecht) Abmahnungen erhalten haben. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).