Abmahnung Waldorf Frommer wegen TV-Serie „Stalker“

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt seit Jahren im Auftrag verschiedener Rechteinhaber Inhaber von Internetanschlüssen wegen des Tauschs von Filmdateien im Internet (Filesharing) ab. Aktuell sind es Folgen der US-amerikanische Fernsehserie Stalker, die Gegenstand der Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sind.

Worum geht es in der Waldorf-Abmahnung?

Den Empfängern der Abmahnung wird vorgeworfen, über ihren Internetanschluss mittels so genannter Internet-Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netze) einzelne Folgen dieser Serie im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Gefordert wird daher die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für die angeblich begangenen Urheberrechtsverletzungen.

Wie soll ich auf solch eine Abmahnung wegen „Stalker“ reagieren?

Wir empfehlen, die in der Abmahnung erhobenen Forderungen nicht ungeprüft zu erfüllen. In vielen Fällen ist mehr als fraglich, ob die Ansprüche zu Recht erhoben werden, zumal wenn es Dritte (z. B. Familienmitglieder) waren, die tatsächlich für die Downloads verantwortlich waren. Vor allem die Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man möglicherweise Jahrzehnte gebunden ist, sollte nicht abgegeben werden, ohne zuvor einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Auch ob der geforderte Geldbetrag überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wenn auch sie eine solche Abmahnung  der Kanzlei Waldorf erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (+49-211-54 2004 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die von Abmahnungen wegen Filesharing betroffen waren.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in folgendem Filesharing-Beitrag.