Bootleg-Verkauf im Internet – Abmahnung von Sasse & Partner

Abmahnung wegen Bootleg-Verkauf – Beim Weiterverkauf ihrer alten CDs, Platten und DVDs im Internet sind sich viele der Verkäufer nicht bewusst, wie viele unlizenzierte Aufnahmen sich häufig darunter befinden. Der Verkauf (auch Weiterverkauf) dieser Raubkopien (so genannten Bootlegs) ist verboten. Die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg versendet zahlreiche Abmahnungen wegen solcher Angebote.

Abmahnung Sasse & Partner wegen Bootleg
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Verkauf gebrauchter Tonträger bei eBay und Amazon

Der Verkauf gebrauchter CDs, LPs und DVDs über Plattformen wie Amazon und eBay erfreut sich großer Beliebtheit. Nicht nur gewerbliche Händler, auch viele Privatleute lösen ihre Sammlungen auf und verkaufen die Bild- und Tonträger im Internet weiter.

Was ist ein Bootleg?

Was viele nicht wissen – In vielen Sammlungen schlummern Tonträger, die nie mit der Erlaubnis der Rechteinhaber verkauft worden sind. Oftmals handelt es sich dabei um nicht autorisierte Aufnahmen, z. B. nicht genehmigte Konzertmitschnitte (so genannte Bootlegs), die in den vergangenen Jahrzehnten millionenfach auf Schwarz- und Flohmärkten, oftmals aber auch über den regulären Plattenhandel verkauft worden sind. Der Name Bootleg leitet sich von den früher häufig im Stiefelschaft versteckten Aufnahmegeräten ab.

Abmahnung wegen des Anbietens von Bootlegs

Das Anbieten solcher Bootlegs bedeutet in aller Regel einen Verstoß gegen das Urheberrecht der Komponisten / Textdichter sowie einen Verstoß gegen die Leistungsschutzrechte der Interpreten.

Die Hamburger Kanzlei Sasse und Partner hat eine Vielzahl von Abmahnungen wegen des Anbietens solcher Bootlegs ausgeprochen. Dabei handelte es sich unter anderem um Tonträger und Bild- Tonträger mit Musik folgender Bands oder Interpreten:

  •  Mötley Crüe
  • Pink Floyd
  • Genesis
  • Iron Maiden
  • Iggy Pop (James Newell Osterberg)
  • Eric Clapton
  • Phil Collins

Die Rechteinhaber, für die abgemahnt wurde, heissen etwa „Iron Maiden Holdings Ltd.“, „Gelring Limited“, „Masters 2000 Inc“ oder „Pink Floyd Music Ltd.“.

Auch arglose „Weiterverkäufer“ geraten ins Visier der Abmahnungen

Wohl in den wenigsten Fällen ist den Verkäufern bewusst, dass es sich bei den von ihnen angebotenen CDs und Schallplatten um nicht lizenzierte Aufnahmen handelt. Ob jedoch der jeweilige eBay Verkäufer gewusst hat, dass es sich um Raubkopien oder Bootlegs handelt, spielt für die abmahnenden Rechtsanwälte keine Rolle. Solche Urheberrechtsverletzungen können grundsätzlich unabhängig von einem Verschulden geahndet werden.

Was wird verlangt und wie soll man reagieren?

In der Abmahnung wird üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem soll der Abgemahnte den Tonträger an die abmahnende Kanzlei übersenden und einen Schadensersatz zahlen.

Wir empfehlen, die mitgesandte und vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben sondern gegebenenfalls eine möglichst zurückhaltend formulierte, modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch die geforderten Geldbeträge haben sich in vielen Fällen aus unserer Sicht als weit überhöht dargestellt, vor allem dort, wo Privatpersonen abgemahnt wurden.

Wenn auch sie eine solche Abmahnung  der Kanzlei Sasse und Partner erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (+49-211-54 2004 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die von Abmahnungen wegen des Anbietens von Bootlegs betroffen waren.