Regelstreitwert bei unbenutzten Marken laut BPatG 50.000 €

In einer aktuellen Entscheidung hatte sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit der Frage auseinanderzusetzen, wie hoch in Beschwerdeverfahren, bei denen über die Verwechslungsgefahr einer neu angemeldeten Marke mit einer älteren Marke entschieden wird, der Streitwert anzusetzen sei (BPatG, Entscheidung vom 13.08.2014, Az. 26 W (pat) 34/13). Das BPatG bestätigte dabei den durch den BGH zuletzt in…