Digitales Erbe: Erben müssen Zugang zur iCloud des Verstorbenen erhalten

Digitales Erbe: Was geschieht mit den in der Cloud gespeicherten Daten eines Verstorbenen. Muss der Cloud-Dienstleister den Erben den Zugriff darauf ermöglichen? Vor dem LG Münster musste Apple nun eine Niederlage im Streit um den Zugriff auf iCloud-Daten einstecken.

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Digitales Erbe: Wer darf auf Cloud-Daten eines Verstorbenen zugreifen?

Nach dem Tod eines Familienvaters während einer Auslandsreise versuchten seine Erben, Zugang zu dessen iCloud zu erhalten, offenbar nicht zuletzt in der Hoffnung, näheres über die Umstände seines Todes zu erfahren. Nach den Angaben der Rechtsanwälte der Erben hatte sich Apple außergerichtlich geweigert, den Angehörigen Zugang zu dem iCloud Account des Verstorbenen zu gewähren.

LG Münster: Apple muss Erben Zugang zu iCloud-Daten gewähren

Das LG Münster (Az.: 014 O 565/18) hat Apple nun dazu verurteilt, den Erben des Verstorbenen Zugang zu dessen Daten aus der iCloud zu ermöglichen. Warum der Konzern vorliegend den Zugang verweigert hatte, ist unklar. In anderen Fällen hatte Apple Erben von Verstorbenen offenbar schon bei Vorlage eines Erbscheins Zugang zu entsprechenden Daten gewährt.

BGH hatte hinsichtlich Facebook ähnlich entschieden

Das Urteil des LG Münster kommt wenig überraschend. Bereits im vergangenen Jahr hatte der BGH in einem Fall, in dem es um digitales Erbe ging, Facebook dazu verurteilt, den Angehörigen Zugang zum Facebook-Account zu ermöglichen. Auch in dem dortigen Fall hatten sich die Angehörigen durch den Zugang zum Facebook-Konto Erkenntnisse zu den Todesumständen erhofft. Das vorliegende Urteil stellt klar, dass die Sichtweise des BGH auch auf Cloud-Dienste übertragbar ist.

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