Abmahnung der BMW AG über die KLAKA Rechtsanwälte wegen Markenrecht

Sind Sie von den KLAKA Rechtsanwälten aus München abgemahnt worden, weil Sie Fahrzeugteile eingeführt und hierdurch Markenrechte der Bayerischen Motoren Werke AG (BMW AG) verletzt haben sollen? Wie sollte man nach Erhalt einer solchen Abmahnung am besten reagieren?

Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte für die BMW AG

Kürzlich wurde uns eine Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte aus München zur Prüfung vorgelegt. Gegenstand der Abmahung ist eine mutmaßliche Verletzung von Markenrechten der BMW AG. Konkret wird dem Abgemahnten vorgeworfen, es seien Fahrzeugteile in die EU eingeführt worden, die ohne Genehmigung der BMW AG mit dem für die BMW AG geschützten Logo versehen seien. Die abmahnende Kanzlei sieht darin eine Rufausbeutung bzw. eine Verletzung des Markenrechts.

Welche Ansprüche werden in der Abmahnung geltend gemacht?

Zunächst fordern die abmahnenden Rechtsanwälte  die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dabei ist für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung laut der vorformulierten Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € vorgesehen. Außerdem wird gefordert die  Auskunft über Art, Dauer und den Umfang der mutmaßlichen Verletzungshandlungen sowie über die Herkunft der fraglichen Ware, sowie den Rückruf und Vernichtung der mutmaßlich markenrechtsverletzenden Fahrzeugteile. Solche Auskünfte dienen üblicherweise auch der Bezifferung späterer Schadensersatzansprüche. Schließlich forderte die abmahnende Kanzlei auch Abmahnkosten unter Zugrundelegung eines Gegenstandswerts von 500.000,00 € – gefordert wurden hier konkret Abmahnkosten in Höhe von 4.839,50 €.

Wie sollte man sich nach Erhalt einer solche Abmahnung verhalten?

Wovon zunächst dringend abgeraten wird, ist, die Forderungen abmahnender Rechtsanwälte in ähnlich gelagerten Fällen ohne eingehende Prüfung zu erfüllen. Durch das vorschnelle und ungeprüfte Unterschreiben der von der abmahnenden Kanzlei vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung können schnell nachteilhafte Tatsachen gesetzt sein, die nachträglich nicht mehr zu ändern sind. Zuerst sollte überprüft werden, ob Vorwürfe überhaupt zu Recht erhoben werden. Nicht selten lassen sich auch , selbst in den Fällen, in denen die Ansprüche dem Grunde nach berechtigt sind, Unterlassungserklärungen deutlich zurückhaltender formulieren als von abmahnenden Kanzleien vorformuliert. Auch sollte vor Abgabe einer Unterlassungserklärung unbedingt feststehen, dass die zu unterlassende Handlung nicht möglicherweise noch andauert; andernfalls drohen schnell hohe Vertragsstrafen.

Die Abmahnung  jedoch zu ignorieren und die darin gesetzten Fristen ungenutzt verstreichen zu lassen,  kann jedoch ebeso gefährlich werden. Wir empfehlen, sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die verschiedenen Handlungsoptionen sorgfältig und fachkundig zu erörtern.

Wurden auch Sie wegen der mutmaßlichen Verletzung von Markenrechten durch die KLAKA Rechtsanwälte im Auftrag der BMW AG abgemahnt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.