Abmahnung Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen für BVB Merchandising GmbH

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH erhalten, weil sie Rechte an der Marke „Borussin“ verletzt haben sollen. Was nun?

Abmahnung wegen Verwendung der Bezeichnung „Borussin“

Uns wurde eine Abmahnung der Kanzei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen aus München vorgelegt. Die Abmahnung wurde im Namen der BVB Merchandising GmbH, einer Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH und Co. KGaA. Für die abmahnende Firma ist die Bezeichnung „Borussin“ als Marke eingetragen. Konkret erhebt die abmahnende Kanzlei in der Abmahnung den Vorwurf, es sei die Bezeichnung „Borussin“ als T-Shirt-Design in markenrechtsverletzender Weise gewerblich genutzt worden.

Was wird in der Abmahnung von Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen gefordert?

Mit einer markenrechtlichen Abmahnung werden üblicherweise insbesondere Unterlassungsansprüche, nicht selten aber auch bereits Auskunftsansprüche sowie Schadensersatzforderungen geltend gemacht. In der vorliegenden Abmahnungsangelegenheit der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen werden neben einer Unterlassungserklärung und der Auskunftserteilung auch bereits Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) gefordert, die in diesem Fall nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 € bemessen werden sollen. Weitere Schadensersatzforderungen sollen erst nach Auskunftserteilung beziffert werden.

Wie reagiert man am Besten auf eine solche Abmahnung?

Ob eine Unterlassungserklärung überhaupt abgegeben werden muss bzw. wenn ja, ob sie noch zurückhaltender formuliert werden kann, als gefordert,  ist bei markenrechtlichen Abmahnungen meist eine Frage des Einzelfalls. In zahlreichen Fällen markenrechtlicher Abmahnungen stellen sich die Vorwürfe als unbegründet heraus. Oft ist die Rechtslage auch umstritten, was dann selbst für die abmahnende Kanzlei mit erheblichen Risiken  verbunden sein kann. Selbst dort, wo die erhobenen Vorwürfe grundsätzlich zu Recht erhoben wurden, werden oftmals deutlich zu hohe Zahlungen oder die Abgabe zu weit gehender Erklärungen verlangt. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten, bevor Sie voreilig und möglicherweise falsch reagieren.

Wurden auch Sie wegen der angeblichen Verletzung von Markenrechten durch die Rechtsanwälte Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen wegen der Verwednung der Bezeichnung „Borussin“ abgemahnt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.