Abmahnung der Kanzlei Lemme für dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH erhalten?


Uns wurde aktuell ein fotorechtliches Abmahnschreiben der Kanzlei Lemme aus Berlin vorgelegt. Die Kanzlei Lemme tritt darin für die dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH aus Halle auf. Es geht um die nicht gestattete Verwendung eines Lichtbildes. Wie kann man auf eine solche Abmahnung reagieren? Was ist zu beachten?

Vorwurf: Nutzung eines Fotos auf der Plattform LinkedIn

In der Abmahnung wird beanstandet, es sei ein Foto, an dem die ausschließlichen Nutzungsrechte bei der dts Textservice Nachrichtenagentur GmbH liegen sollen, unbefugt verwendet worden. Konkret ging es um die Nutzung des Lichtbildes in einem Beitrag auf der Plattform LinkedIn. Die Nutzungsrechte, beispielsweise aus § 16 UrhG oder § 19a UrhG stünden ausschließlich der abmahnenden Nachrichtenagentur zu.

Nachrichtenagentur fordert: Unterlassung, Schadensersatz, Abmahnkosten

Von der abgemahnten Person wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Unter Zugrundelegung eines Nutzungszeitraumes von über drei Wochen wird daneben ein Schadensersatz in Höhe von 265,00 € geltend gemacht. Zusätzlich werden Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) in Höhe von 635,55 € brutto gefordert.

Wie kann man sich als Betroffener verhalten? Was ist zu beachten?

Bei Forderungen wegen möglichen Verstößen gegen das Urheberrecht empfiehlt es sich immer, zunächst einen Anwalt zu kontaktieren, um die verschiedenen Handlungsalternativen zu erörtern. Vorliegend war der Abmahnung eine Korrespondenz mit der Rechteinhaberin vorausgegangen. In einem solch frühen Zeitpunkt kann es oft noch gelingen, das Kostenrisiko einer anwaltlichen Abmahnung durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung zu vermeiden bzw. zu minimieren. Wichtig ist vor allem auch, sicherzustellen, dass ausreichende Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko hoher Vertragsstrafen zu vermeiden. Auch sind die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Unterlassungserklärungen häufig nachteilhafter als rechtlich erforderlich. Zudem ist zu prüfen, ob die urheberrechtliche Abmahnung den strengen Vorgaben des Gesetzgebers entspricht. Auch sollte untersucht werden, inwieweit die Zahlungsforderungen in der Abmahnung überhauzu recht geltend gemacht werden – dies sowohl Grunde nach aber auch der Höhe nach. Schließlich sollte man sich auch die Frage stellen, ob es Dritte gibt, die für die mutmaßliche Rechtsverletzung verantwortlich sind und die man für einen entstanden Schaden vielleicht in Regress nehmen kann.

Abmahnung von Nachrichtenagentur: Soforthilfe vom Fachanwalt

Werden auch Sie von der Kanzlei Lemme bzw. von der dts Textservice Nachrichtenagentur GmbH wegen einer urheberrechtswidrigen Bildernutzung in Anspruch genommen? Sprechen Sie uns gerne an. Als Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht vertrete und berate ich seit Jahren zahlreiche Abgemahnte, die fotorechtliche Abmahnungen auch anderer Kanzleien oder Rechteinhaber erhalten haben. Wir vertreten viele Betroffene, die mit ähnlichen Forderungsschreiben konfrontiert sind. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).