Abmahnung der Kanzlei Kreuzkamp & Partner wegen T-Shirt Grafik

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kreuzkamp & Partner aus Düsseldorf im Namen der Firma LIVE FAST & DIE YOUNG Clothing GmbH wegen der angeblich rechtsverletzenden Nutzung einer  T-Shirt Grafik erhalten? Wie sollte man sich in solch einem Fall am besten verhalten?

Kanzlei Kreuzkamp & Partner mahnt im Namen der LIVE FAST & DIE YOUNG Clothing GmbH ab

Uns wurde eine Abmahnung der Kanzei Kreuzkamp & Partner aus Düsseldorf in Namen der LIVE FAST & DIE YOUNG Clothing GmbH vorgelegt. Die Firma beansprucht die Urheberrechte an einer T-Shirt Grafik, die den Abstieg des FC Köln bei gleichzeitigen Aufstieg von Fortuna Düsseldorf zum Gegenstand hat. Das Motiv besteht aus dem Spruch „Wir 1. Liga, Ihr 2. Liga“, Wobei anstatt der 1 der Düsseldorfer Rheinturm und anstatt der 2 die beiden Spitzen des Kölner Doms abgebildet sind. Konkret erhebt die abmahnende Kanzlei in der Abmahnung den Vorwurf, es sei das Motiv „nahezu identisch“ verwendet worden. Damit seien die Nutzungsrechte der abmahnenden Firma verletzt worden.

Was wird in der Abmahnung der Kanzlei Kreuzkamp & Partner gefordert?

In urheberrechtlichen Abmahnungen werden üblicherweise Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz geltend gemacht. In der vorliegenden  Abmahnangelegenheit der Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner werden neben einer Unterlassungserklärung und der Auskunftserteilung auch bereits Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) gefordert, die in diesem Fall nach einem Gegenstandswert von 20.000,00 € bemessen werden sollen. Gefordert wird daher bereits jetzt ein Betrag in Höhe von 1.171,67 €. Weitere Schadensersatzforderungen sollen erst nach Auskunftserteilung beziffert werden.

Wie soll man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Ob die Unterlassungserklärung überhaupt abgegeben werden muss oder wenn ja, ob sie noch „entschärft“ werden kann, ist bei urheberrechtlichen Abmahnungen häufig eine Frage des Einzelfalls. In vielen Fällen urheberrechtlicher Abmahnungen stellen sich die Vorwürfe als unbegründet heraus. Oft ist die Rechtslage auch umstritten, was dann für beiden Seiten mit erheblichen Risiken verbunden sein kann. Selbst dort, wo die erhobenen Vorwürfe grundsätzlich berechtigt sind, werden oftmals deutlich zu hohe Forderungen erhoben oder die Abgabe zu weitgehender Erklärungen verlangt. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten, bevor Sie vorschnell und möglicherweise falsch reagieren.

Wurden auch Sie wegen der angeblichen Verletzung von Markenrechten durch die Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner abgemahnt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Urheberrechts.

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