Rechtsanwalt und Fachanwalt Otto Freiherr Grote, LL. M.

Otto Freiherr Grote
Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht

Während seines Studiums war Rechtsanwalt Freiherr Grote mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter für den späteren Kulturstaatsminister Bernd Neumann (MdB) tätig. Hier begleitete er vor allem dessen damalige Tätigkeit im Ausschuss für Kultur und Medien und als stellv. Vorsitzender im Unterausschuss für neue Medien sowie sein Wirken bei der Reform des Urheberrechts.

Zwischen den Jahren 2007 und 2014 war Otto Freiherr Grote als Rechtsanwalt für eine bekannte Kölner Medienrechtskanzlei tätig. Neben der rechtsanwaltlichen Tätigkeit in allen Bereichen des Medien- und Urheberrechts war RA Freiherr Grote als Autor zahlreicher Wortbeiträge tätig. In dieser Zeit erwarb Rechtsanwalt Freiherr Grote einen Fachanwaltstitel im Bereich Medien- und Urheberrecht und absolvierte einen Masterstudiengang (LL.M.) mit Schwerpunktsetzung im „grünen Bereich“, d. h. im Immaterialgüterrecht und im gewerblichen Rechtsschutz (Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht, Gebrauchsmusterrecht, Domainrecht, Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht). Die dort verfasste Masterarbeit widmete sich dem Thema „Wahrung und Verletzung urheberrechtlicher Verwertungsrechte bei der Einbettung und Verlinkung fremder Inhalte“. Seit Oktober 2015 ist Otto Freiherr Grote selbstständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei ameleo Law in Düsseldorf, der er inzwischen als Partner angehört.

Otto Freiherr Grote wurde vom TÜV Nord als Datenschutzbeauftragter zertifiziert (Zertifikat Nr. 44-02-DSB-27.09.2018-DE02-1155004). Näheres zu den Voraussetzungen der Zertifizierung erfahren Sie hier.

Aufgrund seiner Erfahrungen auf vielen Gebieten des Medien- und Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts stand Frhr. Grote als Experte verschiedenen Medien für Interviews und Hintergrundgespräche zur Verfügung.

Freiherr Grote ist Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Hochschule Düsseldorf.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Neben der Plattform Das Grüne Recht betreibt Freiherr Grote die Plattform Das Blaue Recht, die sich mit Themen des Versicherungsrecht befasst

Interviews und Presse (Auswahl):

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote Das Grüne Recht

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