US-Gericht: „Happy Birthday“ seit 80 Jahren gemeinfrei

Es ist wohl eines der weltweit bekanntesten Lieder: „Happy Birthday to you“ bescherte einer Tochter des Musikunternehmens Warner Musik Group jährlich Tantiemen in Millionenhöhe. Damit ist es nun wohl vorbei. Ein US-Gericht in Kalifornien urteilte, dass das Unternehmen keine Rechte an dem bekannten Lied hat.

Das Grüne Recht Urheberrecht Happy Birthday
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Happy Birthday : Einnahmen von etwa 2 Mio. Dollar jährlich

Die Melodie des populären Geburtstagsständchens ist bereits 1883 komponiert worden. Die Warner-Tochter Warner Chappell hatte die Rechte an dem Lied seit dem Jahr 1988 für sich beansprucht. Berichten zufolge verdiente Warner täglich etwa 5.000,00 € mit den Rechten an „Happy Birthday“. Die Melodie des Liedes galt zwar bereits zuvor als Allgemeingut (gemeinfrei), doch wann immer jemand das Lied mit Text z. B. in öffentlichen Aufführungen, Filmen und Fernsehsendungen verwendete, sollte die Kasse klingeln.

Doku über „Happy Birthday“: Filmemacherin wollte nicht zahlen

Auch die US-Filmemacherin Jennifer Nelson, die einen Dokumentarfilm über den Song „Happy Birthday“ und über seine Geschichte drehte, sollte für die Verwendung des Liedes im Film eine entsprechende Nutzungsgebühr in Höhe von 1.500,00 € an Warner entrichten. Zunächst zahlte sie die Summe, erhob später jedoch gemeinsam mit anderen Klage gegen den Musikkonzern, um das an Warner gezahlte Geld zurückzufordern, nachdem sie auf das ursprüngliche Lied gestoßen war.

US-Gericht: In den vergangenen 80 Jahren durfte niemand Lizenzen für „Happy Birthday“ fordern

Das Bundesbezirksgericht in Kalifornien urteilte nun, dass Warner keine Rechte an dem Lied, sondern allenfalls an einigen Klavierversionen hiervon geltend machen darf. Das Gericht ging sogar noch weiter – in den vergangenen 80 Jahren sei niemand dazu berechtigt gewesen, Rechte an „Happy Birthday“ geltend zu machen. Die Kläger um Jennifer Nelson kündigten an, in einem weiteren Verfahren die in den vergangenen Jahren zu Unrecht von Warner eingetriebenen Beträge zurückzuverlangen.

Rechtslage in Deutschland

Wer allerdings darauf hofft, dass man „Happy Birthday“ auch hierzulande ganz unbedenklich nutzen darf, muss sich wohl noch etwas gedulden: Nach deutschem Recht erlischt das Urheberrecht an einem Werk 70 Jahre erst nach dem Tode des (letzten) Urhebers des Werks. Diese 70 Jahre wären hier im Hinblick auf die letztverstorbene Mitkomponistin von „Happy Birthday“, Patty Hill, erst Ende 2016 verstrichen.

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