Urheberrecht eines Makaken am eigenen Selfie? PETA reicht Klage ein

Fotorecht / Bilderklau – Kann ein Tier Urheberrechte an einem von sich selbst geschossenen Selfie (Foto-Selbstportrait) beanspruchen? Die Tierschutzorganisation PETA hat nun vor einem amerikanischen Gericht im Namen eines Affen eine entsprechende Klage erhoben und damit eine ohnehin schon kuriose Geschichte um ein weiteres Kapitel bereichert.

Das Grüne Recht Selfie
Das Grüne Recht, Foto: Wikimedia / David Slater

Affe drückt auf Auflöser und erschafft einen „Selfie“

Im Jahr 2011 hatte der Tierfotograf David Slater auf der indonesichen Insel Sulawesi eine Serie von Tierbildern geschossen. Bei dieser Gelegenheit kam es zu einem kuriosen Zwischenfall. Ein neugieriger Makake namens „Naruto“ näherte sich der auf einem Stativ aufgebauten Kamera des Fotografen und untersuchte das Gerät. Bei dieser Gelegenheit betätigte der Affe den Auslöser der Kamera und schoss auf diese Weise ein Selfie von sich selbst. Das Bild, auf welchem der Affe zu grinsen scheint, erfreute sich weltweit großer Beliebtheit, verbreitete sich später viral im Internet und tauchte unter anderem auf einer Seite der Wikimedia-Foundation auf, wo es als gemeinfrei ausgewiesen wurde.

Fotograf hatte Rechte an dem Affen-Selfie beansprucht

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Affen-Selfie für Aufmersamkeit gesorgt. Der Besitzer der Kamera, der Fotograf David Slater, sieht sich selbst als Urheber des berühmten Selfie. Schließlich habe er selbst das Stativ aufgebaut und sei nur kurz nicht vor Ort gewesen, als das Bild entstand. Der Tierfotograf beklagte, ihm sei durch die Verbreitung des Selfies im Internet durch Dritte ein großer Schaden entstanden.

Jetzt klagt PETA im namen des fotografierenden Affen

Nun reichte auch noch die Tierschutzorganisation PETA zusammen mit einer Mitarbeiterin des Deutschen Primatenzentrums im Namen des Affen eine Klage vor einem US-amerikanischen Bundesgericht ein. PETA sieht in der Vermarktung des Bildes offenbar eine Art Bilderklau. Der Makake müsse zum Urheber und Eigentümer seines eigenen Fotos erklärt werden. Die Kläger stellen sich auf den Standpunkt, dass nach den US-Urheberrechtsgesetzen auch ein Tier Urheber sein könne. Gegner des Klageverfahrens sind der Tierfotograf David Slater selbst sowie dessen Firma, die ihrerseits Rechte an dem Affen-Selfie beanspruchen.

Deutsches Urheberrecht: persönliche geistige Schöpfung eines Menschen erforderlich

Ob die Kläger in dem Verfahren erfolgreich sein werden, erscheint jedenfalls fraglich: Die US Copyright-Behörde hatte sich im vergangenen Jahr in einem Kompendiumsentwurf auf den Standpunkt gestellt, dass an dem von einen Affen geschossenen Selfie überhaupt kein Copyright besteht. Auch in Deutschland ist für den Schutz als urheberrechtliches Werk erforderlich, dass es sich um die persönliche geistige Schöpfung eines Menschen handelt. Zwar existiert darüber hinaus bei Fotos, die keine ausreichende Werksqualität besitzen, noch gemäß § 72 Urh ein Leistungsschutzrecht des Lichtbildners. Auch hier kommen nur natürliche Personen, also Menschen, in Frage.

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