Kachelmann-Fotos in der BILD: Teilerfolg für Springer vor dem Bundesverfassungsgericht

Fotorecht: Durfte das Verlagshaus Springer Fotos, die Jörg Kachelmann auf dem Weg zur Kanzlei seiner Rechtsanwältin sowie auf dem dortigen Innenhof zeigten, in der BILD veröffentlichen? Das Verlagshaus hat nun vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg errungen.