Urheberrecht: „Bild“ und „Focus“ legen Streit um Übernahme von Inhalten bei

Vor einigen Monaten erhob das Medienhaus Springer Klage gegen die Burda-Konkurrenz: es ging um die inhaltliche Übernahme von Inhalten der kostenpflichtigen Plattform „Bild Plus“ durch den Konkurrenten „Focus Online“. Nun legten die beiden Medienhäuser den gerichtlichen Streit bei.

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Das Grüne Recht © mitrija – Fotolia.com

angebliche Übernahme von Inhalten: Vorwurf der Urheberrechtsverletzung

Schon seit Jahren macht das Verlagshaus Springer dem Burda-Konkurrenten Focus Online den Vorwurf, kostenpflichtige Inhalte der BILD-Plattform „BILD PLUS“ kurz nach deren Veröffentlichung inhaltlich zu übernehmen, umzuschreiben und dann auf der eigenen, kostenlosen Plattform zu veröffentlichen. Vor einigen Monaten hatte Springer vor dem LG Köln eine Klage eingereicht und sich dabei sowohl auf Urheberrecht als auch auf Wettbewerbsrecht gestützt; wir haben darüber berichtet. Ein Verhandlungstermin hätte im Februar 2018 stattfinden sollen.

Außergerichtliche Einigung zwischen Springer und Burda

Nach einer offiziellen Stellungnahme haben sich die Parteien nach „konstruktiven Gesprächen“ eine außergerichtliche Einigung erzielt und den Rechtsstreit beigelegt. Details der Einigung wurden nicht verlautbart, was an Gründen der Gesichtswahrung für beide Parteien gelegen haben mag. Rechtlich kann jedenfalls jede Partei ihren Rechtsstandpunkt weiterhin vertreten. Insgesamt scheint sich die Anzahl besonders dreisten inhaltlichen Übernahmen jüngst deutlich reduziert zu haben.

Imageschädigung für deutsche Presselandschaft durch das Verfahren

Das Ende des Verfahrens um Inhalteklau dürfte nicht zuletzt auch an dem hierdurch verursachten Imageschaden und Glaubwürdigkeitsverlust für den deutschen  Journalismus und für die großen deutschen Medienhäuser gelegen haben, die an anderer Stelle die eigenen Inhalte gemeinsam gegen Internet-Konzerne wie Google und Facebook verteidigen müssen. Ohnehin war das Verfahren aus urheber- und wettbewerbsrechtlicher Sicht riskant, schließlich ging es nicht um die unveränderte Übernahme von Text-Inhalten, sondern vielmehr um die inhaltliche Übernahme.

Ob die Einigung der großen deutschen Konkurrenten von Dauer ist, wird sich noch zeigen müssen und könnte auch davon abhängen, wieviel Zurückhaltung Focus Online in Zukunft bei der inhaltlichen Übernahme von BILD-PLUS-Inhalten  an den Tag legen wird.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Urheber- und Wettbewerbsrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.