Urteil im Rechtsstreit um Abgrenzungsvereinbarung zur Marke „Spezi“

Im Streit um das Recht, die Bezeichnung „Paulaner Spezi“ weiter verwenden zu dürfen, hat die Paulaner-Brauerei einen Sieg vor dem LG München errungen. So dürfe sich Paulaner bei der Nutzung weiter auf eine Abgrenzungsvereinbarung aus den 70er Jahren berufen, die weiter gültig sei.