Wenn ein Dritter bei Google Werbeanzeigen schaltet, die gegen Kennzeichnungsrechte (z. B. Markenrechte) vertoßen, dann muss Google, wie der BGH nun entschied, nur eingeschränkt Auskunft erteilen. Auskünfte über den Zeitpunkt der Anzeigenschaltung, über die Anzahl der Klicks und die für die Werbung gezahlten Preise sind vom Auskunftsanspruch nicht erfasst.
BGH zum Filesharing: Auskunftsbeschluss gegen Telekom verpflichtet auch den Reseller
Neues aus Karlsruhe: Der BGH hatte mal wieder über eine Filesharing-Sache zu entscheiden. Konkret ging es diesmal um die Frage, ob ein gegen die Telekom als Anschlussprovider erwirkter Auskunftsbeschluss auch gegen den Reseller Wirkung entfaltet.
Auskunftsanspruch im Urheberrecht: Werbeerlöse müssen nicht immer angegeben werden
Auskunftsanspruch: Das OLG Köln (Urteil vom 14.08.2015, Az. 6 W 75/15) hat entschieden, dass ein urheberrechtlicher Auskunftsanspruch nicht automatisch die Auskunft über die im TV bei Werbeunterbrechungen erzielten Werbeerlöse erfassen muss. Entscheidend ist, wie detailliert die zu erteilende Auskunft im Urteil bestimmt ist.