Ich habe eine Kenntnisverschaffung der Kanzlei Frommer erhalten. Was nun?

Kenntnisverschaffung wegen Urheberrechtsverletzung: Haben Sie ein solches Schreiben der Rechtsanwälte Frommer Legal aus München erhalten? Was hat es mit solchen Schreiben auf sich? Kann man diese Schreiben einfach ignorieren?

Anschreiben der für Abmahnungen bekannten Kanzlei Frommer Legal

Aktuell wurde uns ein als „Kenntnisverschaffung“ bezeichnetes Schreiben der Rechtsanwälte Frommer aus München vorgelegt. Der Adressat wird darin aufgeklärt, dass über seinen Internetanschluss angeblich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden haben soll. Mittels eines P2P-Programms soll eine Folge einer TV-Serie bzw. Teile davon im Internet einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sein. Anders als bei Abmahnungen von Frommer Legal wird in dem aktuellen Schreiben eine Unterlassungserklärung nicht gefordert. Vielmehr bittet die Kanzlei Frommer – hier im Auftrag der Firma Warner Bros. Entertainment Inc. handelnd – um „geeignete Schritte zur zukünftigen Vermeidung vergleichbarer Rechtsverletzungen“.

Was wird in der Kenntnisverschaffung angedroht?

Ausdrücklich wird klargestellt, dass vom Adressaten des Schreibens zwar gegenwärtig keine Stellungnahme gefordert wird. Allerdings kündigen die Rechtsanwälte an, bei Wiederholungsfällen die Erwirkung einer gerichtlichen Anordnung gemäß § 7 Abs. 4 TMG in Betracht zu ziehen. Sollte also der betreffende Internetanschluss erneut wegen einer vergleichbaren Urheberrechtsverletzung beauskunftet werden, könnte dies gravierende Folgen haben. Es könne etwa zu einer Verpflichtung des Anschlussinhabers führen, den Zugang zum Internet mit einem Passwort zu verschlüsseln oder vollständig zu sperren.

Wie sind diese Schreiben der Kanzlei Frommer Legal zu bewerten?

Wer eine solche „Kenntnisverschaffung“ im Briefkasten hat, sollte diese Mitteilung ernst nehmen. Es sollte versucht werden, zu klären, ob an den erhobenen Vorwürfen etwas dran sein kann. Hat vielleicht der Anschlussinhaber selber Tauschbörsensoftware verwendet? Oder hat möglicherweise ein Familienmitglied oder ein Mitbewohner den Anschluss für urheberrechtswidrige Zwecke benutzt? Hatte vielleicht ein Nachbar den WLAN Schlüssel und kommt als Täter in Frage? Oder könnten solche Rechtsverletzungen gar über das ungesicherte WLAN stattgefunden haben? Dieser „Warnschuss“ der Münchener Kanzlei sollte jedenfalls nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn solchen Schreiben können auch als Versuch dienen, die Anschlussinhaber bösgläubig zu machen. Sollte nämlich in Zukunft ein erneuter Verstoß ermittelt werden, so kann der Anschlussinhaber schwerer behaupten, er wäre nicht zuvor schon vorgewarnt gewesen oder hätte keinen Anlass gehabt den Anschluss zu überprüfen. Im Falle einer späteren Abmahnung wäre die Ausgangslage für den Anschlussinhaber also ungünstiger als wenn er nicht zuvor eine solche „Kenntnisverschaffung“ erhalten hätte.

Haben auch Sie eine solche Kenntnisverschaffung der Kanzlei Frommer Legal aus München, oder aber eine Abmahnung, einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Abmahnungen und Klagen der Kanzlei Frommer erhalten haben.