Filesharing: Inkasso-Schreiben der Burgschild GmbH erhalten? Was nun?

Haben Sie ein Mahnschreiben der Inkasso-Firma „Burgschild GmbH“ aus Offenbach erhalten? Was hat es mit diesen Schreiben auf sich und wie sollte man reagieren, nachdem man ein solches Schreiben erhalten hat? Wir empfehlen: Besonnen bleiben und nicht einfach die geforderte Zahlung ungeprüft leisten. Nicht selten ist mehr als fraglich, ob die Forderungen überhaupt zu recht erhoben werden.

Filesharing-Altfälle: Inkasso-Forderungen von Burgschild Inkasso

Aktuell versendet die Inkasso-Firma „Burgschild GmbH“ im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt Mahnschreiben. Gegenstand dieser Schreiben sind Schadensersatzforderungen nebst Zinsen und Inkassokosten. Die Forderungen gehen auf Filesharing-Abmahnungen zurück, die vor Jahren im Namen der DigiRights Administration GmbH versendet worden waren. Die Abmahnungen wurden von Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochen, der kein Unbekannter ist, wenn es um dass Versenden von Filesharing-Massenabmahnung geht.

Sollten diese Forderungen nicht schon längst verjährt sein?

In Filesharing-Abmahnungen geht es (neben Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen) üblicherweise um zwei Arten von Zahlungsforderungen: Zum einen sind dies Abmahnkosten (also Anwaltskosten für die Abmahnung). Zum anderen wurd aber auch ein Lizenzschadensersatz gefordert. Während der Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten nach drei Jahren verjährt, verjähren die Ansprüche auf Schadensersatz erst nach zehn Jahren. Aus diesen Grund ist es häufig heute noch möglich, die Ansprüche auf Schadensersatz auch Jahre nach der eigentlichen Abmahnung weiter geltend zu machen, wie in den aktuellen Schreiben.

Burgschild Inkasso bzw. Burgschild GmbH: Wer steckt dahinter?

Was hat es nun mit der Inkasso-Firma Burgschild GmbH auf sich, die aktuell diese Zahlungsaufforderungen versendet? Ein Blick in das Handelsregister zeigt, dass wir es auch hier mit „alten Bekannten“ zu tun haben: Prokurist der Burgschild GmbH (Ralf Reichert) ist gleichzeitig auch der Prokurist der DigiRights Administration GmbH. Geschäftsführer (Walter Ludwig Horz) der Burgschild GmbH ist auch Prokurist der DigiRights Administration GmbH, in deren Namen die Abmahnungen damals versendet wurden.

Bei dem Inhaber der Deutschen Wortmarke Burgschild handelt es sich um die IPPC Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das ist die Kanzlei, deren Geschäftsführer Rechtsanwalt Daniel Sebastian damals die Abmahnschreiben für die DigiRights Administration GmbH versendet hat. Die Kanzlei IPPC Law ist im Hinblick auf Filesharing-Abmahnungs-Fälle auch gegenwärtig immer noch ausgesprochen aktiv.  Wie haben hierüber berichtet. Es sieht sehr danach aus, als hätten sich die Protagonisten der damaligen Abmahnungen wieder zusammengetan, um offene Forderungen in diesen alten Filesharing-Sachen einzutreiben.

Richtig handeln – Hilfe bei Abmahnungen und Inkasso-Forderungen

Wie groß ist die Gefahr, dass die Forderungen aus den Inkasso-Schreiben tatsächlich auch vor Gericht durchgesetzt werden können? In vielen Fällen sehen wir gute Aussichten, sich gegen diese Ansprüche erfolgreich zur Wehr zu setzen. Zudem erscheint gerade in diesen Altfällen fraglich, ob bei den Abmahnern noch ausreichend Dokumentationen vorliegen, um die behaupteten Rechtsverletzungen überhaupt zu belegen.

Haben Sie auch von ein solches Inkasso-Schreiben erhalten? Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Wir helfen Ihnen! Seit 15 Jahren vertritt Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote die Interessen von Abgemahnten in Filesharing Fällen und hat hier bereits mehrere tausend Abgemahnte beraten und vertreten. Viele dieser Abmahnungen betrafen RA Daniel Sebastian, die Firma DigiRights Administration GmbH oder die Kanzlei IPPC Law. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).