Abmahnung von MBBS für MAIRDUMONT GmbH & Co. KG wegen Kartenausschnitt erhalten? Was nun?

Wieder liegt uns eine Abmahnung der Hamburger Rechtsanwälte MBBS wegen nicht gestatteter Nutzung von Stadtplanmaterial vor. Es geht vorliegend um ein Foto, auf dem u. a auch ein Kartenausschnitt zu erkennen ist. Sind die Forderungen in der Abmahnung berechtigt? Wie kann man sich als Abgemahnter verhalten?

Abmahnung von MBBS wegen Urheberrechtsverletzung an einem Kartenausschnitt

Seit Jahren werden wir immer wieder von Betroffenen angesprochen, die Abmahnungen der Kanzlei MBBS erhalten haben. Die Kanzlei ist uns vor allem durch das Aussprechen von Abmahnungen im Urheberrecht bekannt. So erleben wir es besonders häufig, dass von dieser Kanzlei urheberrechtliche Abmahnungen für die Firma MAIRDUMONT GmbH & Co. KG ausgesprochen werden. meist geht es um folgendes: Die Empfänger der Abmahnungen sollen Kartenmaterial (Stadtpläne oder Landkarten) der Firma MAIRDUMONT GmbH & Co. KG ohne die hierfür erforderliche Zustimmung im Internet genutzt haben.

Stock-Foto mit Kartenausschnitt im Internet genutzt

Im aktuelle uns vorliegenden Fall hatte die Empfängerin der Abmahnung noch nicht einmal den eigentlichen Kartenausschnitt als solches verwendet. Vielmehr hatte sei ein Foto veröffentlicht, auf welchem neben anderen Dingen auch Teile der Landkarte abgebildet war. Das verwendete Foto stammte hier von einem Anbieter für kostenlose Bilder. Es ging also vorliegend um ein Stock-Foto, bei dem die Nutzerin davon ausging, dass sie es rechtsmäßig verwenden durfte.

Folgende Forderungen werden erhoben

In der Abmahnung von MBBS werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

Zunächst wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zusätzlich wird ein Anspruch sowohl auf der Ersatz der Abmahnkosten (hier: 848,35 €) als auch auf Zahlung eines Lizenzschadensersatzes (1.640,00, €) erhoben.

Was sollte man als Betroffener beachten?

Bei Erhalt einer solchen Abmahnung gilt vor allem zunächst: Ruhe bewahren! Solche Abmahnungen sind zwar ernst zu nehmen. Doch eine übereilte und unüberlegte Reaktion kann das Kostenrisiko oftmals noch drastisch erhöhen. Insbesondere ist davor zu warnen, sich direkt mit der abmahnenden Kanzlei in Kontakt zu setzen. Ebenso ist dringend davon abzuraten, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft an die abmahnende Kanzlei zu schicken. Oftmals sind solche Erklärungen deutlich nachteilhafter formuliert als erforderlich. Die Abmahnung jedoch einfach zu ignorieren kann genauso gefährlich sein. Wir empfehlen, sich hier zunächst von einem spezialisierten Rechtsanwalt über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens beraten zu lassen. Oftmals fallen die Forderungen abmahnender Rechtsanwälte deutlich höher aus als aus unserer Sicht angemessen. Außerdem gilt es zu prüfen, ob man vielleicht sogar Dritte für die entstandenen Schäden in Regress nehmen kann.

Sind auch Sie von der Kanzlei MBBS wegen der Nutzung eines Landkarten- oder Stadtplanausschnitts abgemahnt worden? Wir unterstützen Sie gerne! Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote vertritt seit Jahren viele Betroffene, die mit ähnlichen Abmahnschreiben konfrontiert wurden. Kontaktieren Sie uns gerne, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder auch telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).