Abmahnung des Maximilian Diehn durch Kanzlei CBH wegen Namensrecht

Namensrecht – Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei CBH aus Hamburg im Auftrag des Künstlers Maximilian Diehn erhalten, weil sie Rechte am Künstlernamen „Kontra K“ verletzt haben sollen. Was nun?

Namensrecht: Abmahnung wegen Verwendung von Künstlernamen

Uns wurde eine Abmahnung der Kanzei CBH aus Hamburg vorgelegt. Die Abmahnung wurde im Namen der Rappers Maximilian Diehn ausgesprochen. Dieser ist einigen vielleicht besser bekannt unter seinem Künstlernahmen „Kontra K“. Konkret erhebt die abmahnende Kanzlei in der Abmahnung folgenden Vorwurf: es sei die Bezeichnung „Kontra K“ im Zusammenhang mit einem T-Shirt-Kaufangebot verwendet worden. Hierdurch sei das Namensrecht  des abmahnenden Künstlers verletzt worden. Die Abmahnung stützt sich aber auch auf das Urheberrecht. Hier lautete der Vorwurf dass es sich bei den beanstandeten Schirt-Motiven um kurze Auszüge aus Liedern des abmahnenden Künstlers handele. Diese Nutzung verletze das Urheberrecht des Künstlers.

Was wird in der Abmahnung der CBH Rechtsanwälte gefordert?

In der vorliegenden Abmahnungsangelegenheit wurden Unterlassungsansprüche sowie Auskunftsansprüche und der Ersatz von Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) geltend gemacht. Bei der Berechnung der Abmahnkosten wurde dabei ein Gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 € zu Grunde gelegt. Auch der erzielte Gewinn sei an den Künstler auszukehren.

Wie reagiert man am Besten auf eine solche Abmahnung?

Ob eine Unterlassungserklärung überhaupt abgegeben werden muss, ist bei namensrechtlichen bzw. urheberrechtlichen Abmahnungen meist eine Frage des Einzelfalls. Nicht selten stellen sich in Fällen von Abmahnungen die Vorwürfe als ganz- oder teilweise unbegründet heraus. So können in vielen Fällen Unterlassungserklärungen deutlich zurückhaltender formuliert werden, als gefordert.  Oft ist die Rechtslage auch umstritten, was dann selbst auf Seiten des Abmahners mit erheblichen Risiken  verbunden sein kann. Selbst dort, wo die erhobenen Vorwürfe grundsätzlich zu Recht erhoben wurden, werden nicht selten deutlich zu hohe Zahlungen oder die Abgabe zu weit gehender Erklärungen verlangt. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten, bevor Sie voreilig und möglicherweise falsch reagieren.

Wurden auch Sie durch die Rechtsanwälte CBH abgemahnt, etwa wegen der angeblichen Verletzung von Namensrechten, Markenrechten oder Urheberrechten ? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts.