Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment für die Speedminton GmbH

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin erhalten, weil Sie angeblich Markenrechte der Speedminton GmbH aus Berlin verletzt haben sollen? Wie soll man sich in solch einem Fall verhalten?

Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment
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Kanzlei Lubberger Lehment mahnt im Namen der Speedminton GmbH ab

Uns wurde eine Abmahnung der Kanzei Lubberger Lehment aus Berlin in Namen der Speedminton GmbH vorgelegt. Die Speedminton GmbH ist ein Unternehmen, welches Sportartikel im Bereich einer Sportart vertreibt, die u.a. als Speed-Badminton oder Crossminton bekannt ist. Für die abmahnende Firma  ist die Bezeichnung „Speedminton“ als Marke eingetragen. Konkret erhebt die abmahnende Kanzlei in der Abmahnung den Vorwurf es sei die Bezeichnung „Speedminton“ in markenrechtsverletzender Weise gewerblich genutzt worden.

Was wird in der Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment gefordert?

Mit einer markenrechtlichen Abmahnung werden in der Regel vor allem Unterlassungsansprüche, häufig aber auch bereits Auskunftsansprüche, Schadensersatzforderungen geltend gemacht. In der vorliegenden  Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment werden neben einer Unterlassungserklärung und der Auskunftserteilung auch bereits Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) gefordert, die in diesem Fall nach einem Gegenstandswert von 100.000,00 € bemessen werden sollen. Weitere Schadensersatzforderungen sollen erst nach Auskunftserteilung beziffert werden.

Wie soll man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Ob die Unterlassungserklärung überhaupt abgegeben werden muss und wenn ja, ob sie noch „entschärft“ werden kann, ist bei markenrechtlichen Abmahnungen häufig eine Frage des Einzelfalls. In vielen Fällen markenrechtlicher Abmahnungen stellen sich die Vorwürfe als unbegründet heraus. Oft ist die Rechtslage auch umstritten, was dann für die abmahnende Kanzlei mit erheblichen Risiken  verbunden ist. Selbst dort, wo die erhobenen Vorwürfe grundsätzlich berechtigt sind, werden oftmals deutlich zu hohe Forderungen erhoben oder die Abgabe zu weitgehender Erklärungen verlangt. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten, bevor Sie vorschnell und möglicherweise falsch reagieren.

Wurden auch Sie wegen der angeblichen Verletzung von Markenrechten durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment abgemahnt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.

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